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Unternehmen in Deutschland sind zunehmend immer größeren Risiken im Rahmen von Betriebsprüfungen ausgesetzt. Die Ankündigung einer Betriebsprüfung sorgt daher in vielen Unternehmen für Anspannung. Niemand sieht es gerne, wenn der Fiskus in Form des Steuerprüfers in seinen Unterlagen stöbert. 

Betriebsprüfung meistern! Wir helfen Ihnen diskret.

Unternehmen in Deutschland sind zunehmend immer größeren Risiken im Rahmen von Betriebsprüfungen ausgesetzt. Die Ankündigung einer Betriebsprüfung sorgt daher in vielen Unternehmen für Anspannung. Niemand sieht es gerne, wenn der Fiskus in Form des Steuerprüfers in seinen Unterlagen stöbert. 

Wir bieten als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht umfassende Beratung vor, während und nach Betriebsprüfungen:

  • jederzeit, auch wenn sich noch keine Betriebsprüfung angekündigt hat,
  • nach Ankündigung einer Betriebsprüfung (sollte das Finanzamt eine Betriebsprüfung bisher lediglich telefonisch angekündigt haben, so besteht bis zum Eintreffen einer Prüfungsanordnung ggf. noch die <link steuerstrafrecht selbstanzeige internal link in current>Möglichkeit einer Selbstanzeige).
  • Vor dem Beginn einer Betriebsprüfung sollte eine Analyse der steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Schwächen und der entsprechenden Handlungsmöglichkeiten stattfinden.
  • Wir erarbeiten mit Ihnen eine entsprechende Strategie.
  • Zum Ende einer Betriebsprüfung sorgen wir dafür, dass sie Rechtssicherheit erhalten, z.B. durch die Einholung einer so genannten Zusage oder durch Abschluss einer tatsächlichen Verständigung.
  • Im „Worst-Case“ bieten wir die Durchführung der Einspruchs- und <link steuerstreit klage-finanzgericht>finanzgerichtlichen Verfahren an.

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Lars Kelterborn informiert zur Betriebsprüfung


LHP Rechtsanwälte Steuerberater im Video zum Thema Betriebsprüfung.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung stehen wir Ihnen als spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater bei der Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung und bei der einem sich möglicherweise anschließenden Rechtsbehelfs- und Klageverfahren umfassend und professionell zur Seite. 

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LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

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