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LHP berät Kommunen bei der Gründung von Wohnungsbaugesellschaften

LHP berät zahlreiche Kommunen bzw. Städte aus dem Münsterland in Kooperation mit Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB bei der Gründung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften einschließlich der Implementierung eines zentralen Geschäftsbesorgungsunternehmens, welches (Bau-)Leistungen zentral für die Wohnungsbaugesellschaften bezieht.

Unsere Steuerexperten RA, StB, FAfStR Dr. Jörg Luxem (Partner) und RA, StB, FAfStR Jan Niklas Rehorst (Non-Equity Partner) haben die Kommunen im Rahmen des Projekts steuer- und gesellschaftsrechtlich beraten. Die Rechtsanwälte Dr. Gerrit Krupp und Dr. Elmar Loer berieten die Kommunen für Lenz & Johlen in kommunal- und vergaberechtlicher Hinsicht.

Am 10.08.2023 erläuterte RA, StB, FAfStR Dr. Jörg Luxem den beteiligten und weiteren interessierten Kommunen sowie der ebenfalls anwesenden Bundesbauministerin Klara Geywitz – die Ergebnisse der steuerrechtlichen Projektanalyse sowie die finale gesellschaftsrechtliche Struktur des sog. IstaG-Modells. Die entwickelte und auf Kooperation ausgelegte Struktur ermöglicht den kleineren Kommunen eine aktivere Rolle in der Stadt- und Wohnsiedlungsentwicklung, die normalerweise größeren Kommunen vorbehalten ist.

Die Grundidee besteht darin, dass jede beteiligte Gemeinde eine lokale Wohnungsbaugesellschaft als 100%ige Tochtergesellschaft gründet. Diese Struktur bietet mehrere Vorteile, darunter die Haftungsbegrenzung sowie auch steuerliche Vorteile. Die kommunalen Gesellschaften bleiben wirtschaftlich unabhängig und entscheiden selbst darüber, welche Grundstücke bebaut werden. Gleichzeitig werden Ressourcen über eine gemeinsame Genossenschaft gebündelt, die als Dienstleister für die lokalen Gesellschaften fungiert.

Weitere Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung der Geschäftsstelle der Stadtregion Münster.

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