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Verzögerungsgeld im Rahmen der Betriebsprüfung

Wenn das Finanzamt das „scharfe Schwert“ ziehen möchte und wie Sie sich dagegen wehren können

Immer häufiger machen Betriebsprüfer im Rahmen von Betriebsprüfungen von dem neuen Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO Gebrauch und setzen eine „Strafe“ von mindestens 2.500 Euro fest, wenn Mandanten bestimmte Unterlagen nicht vorlegen. Oft lohnt es sich, dass Sie sich hiergegen wehren.

Nachdem nun erste Gerichtsentscheidungen vorliegen, möchten wir Betroffene nachstehend über dieses neue Instrument der Finanzverwaltung informieren. Selbstverständlich ist es am besten, eine Betriebsprüfung nach Möglichkeit nicht erst soweit eskalieren zu lassen, dass sich der Betriebsprüfer gezwungen sieht, das Schwert des Verzögerungsgeldes einzusetzen. Gelegentlich ist aber mit Prüfern „nicht gut zu sprechen“ und Betroffene sollten daher über das Verzögerungsgeld Bescheid wissen.

Verzögerungsgeld durch Finanzamt: Von Androhung bis Vermeidung

1. Anwendungsbereich des Verzögerungsgeldes

2. Höhe der Verzögerungsgeldes

3. Anweisung der Finanzverwaltung zum Verzögerungsgeld

4. Ungeklärte Fragen zum Verzögerungsgeld

5. Vermeidung des Verzögerungsgeldes

6. Rechtsmittel gegen Verzögerungsgeld

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