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Selbstanzeige: Tatentdeckung durch Steuer-CD?

Eine generelle Aussage „Daten-CD sperrt Selbstanzeige“ ist nach zutreffender Ansicht nicht möglich. Die Praxis der Ermittlungsbehörden sieht die Selbstanzeige allerdings oft als gesperrt an. Die gesicherte Rechtsprechung hierzu fehlt noch.

Die wohlwollende Aussage des NRW-Landesfinanzministers im Sommer 2012, jede Selbstanzeige solle individuell geprüft werden, ist daher zu begrüßen. Allerdings ist fraglich, ob er als Landesfinanzminister bzw. die Finanzverwaltung für derartige Aussagen zuständig ist, da nur die Staatsanwaltschaften bzw. die Strafgerichtsbarkeit eine Selbstanzeige verbindlich prüfen können. 

Je nach Fallkonstellation bestehen eher Argumente für oder gegen eine Tatentdeckung, wobei sowohl die objektive als auch die subjektive Komponente der Tatendeckung erforderlich sind und dem Betroffenen nachgewiesen werden müssen (in dubio pro reo). Es ist zur Zeit unklar, ob der BGH die Anforderungen an die subjektiven Komponente (das "Kennenmüssen" der Tatentdeckung) absenken wird oder nicht.

Die Kanzlei KONLUS hat in der aktuellen Fachzeitschrift NWB v. 22.10.2012 Beispiele für die Beurteilung der Tatentdeckung  genannt.

Sollte eine Ermittlungsbehörde die Ansicht vertreten, dass eine erfolgte Selbstanzeige missglückt sei, so sollte eine pauschale Behauptung "Daten-CD sperrt Selbstanzeige" nicht unbesehen akzeptiert werden. Zumindest kann sich der Betroffene den Rechtstreit um die Wirksamkeit der Selbstanzeige ggf. durch einen Strafrabatt "abkaufen" lassen.

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