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Vermietungsportal liefert Daten an Finanzämter - Vermieter sollten bei Bedarf Selbstanzeige prüfen

Eine international tätiges Internetplattform wurde nun im Rahmen eines sogenannten internationalen Gruppenersuchens der Steuerfahndung Hamburg verpflichtet, die geforderten steuerlich relevanten Daten für zahlreiche deutsche Vermieter, die ihren Wohnraum über diese Internetplattform vermietet haben, an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben.

Diese Daten werden nun von der Steuerfahndung Hamburg ausgewertet. Dies hat die Hamburger Steuerverwaltung heute mitgeteilt.

Hinweis der Steueranwälte von LHP: Diese Auswertung wird dazu führen, dass die zuständigen Veranlagungsfinanzämter der Vermieter informiert werden, wenn diese Einkünfte bisher nicht erklärt worden sind. Es sind also nicht nur Vermieter mit Wohnsitz in Hamburg betroffen. Es droht eine bundesweite Prüfungswelle. Die Folge können Einleitungen von Steuerstrafverfahren sein.

In Einzelfällen ist sogar denkbar, nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zu besteuern. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, werden die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermittelt.

Die Steueranwälte von LHP raten in Beratungsfällen dazu, eine Selbstanzeige zu prüfen und übernehmen diese Prüfung und Erstellung der Selbstanzeige auf Wunsch. Hierbei sollten sämtliche Voraussetzungen einer Selbstanzeige gem. § 371 AO und etwaigen Sperrgründe zügig geprüft werden. Aus aktuellem Anlass ist Eile geboten, weil eine Tatentdeckung die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige gefährdet. Nach Tatentdeckung kann allenfalls eine Strafmilderung erlangt werden. 

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