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Bundesfinanzminister kaufte Daten aus Dubai / Ermittlungen gegen Steuersünder drohen

Das Bundesfinanzministerium hat gestohlene Daten in Dubai von einem anonymen Informanten ankaufen lassen. Der Kaufpreis lag bei EUR 2 Millionen. Der Kauf wurde durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchgeführt, um massenhaften Steuerbetrug aufzudecken. Dies berichten aktuelle Medienmeldungen..

Bei den Daten handele es sich um umfassende Informationen über Vermögenswerte in Dubai. Betroffen seien Millionen Steuerpflichtige, darunter auch einige Tausend Deutsche, die unter anderem über Grundstücke und Immobilien in Dubai verfügen. Das Bundesfinanzninisterium möchte durch den Kauf länderübergreifende Steuerstraftaten von erheblichem Ausmaß aufdecken.

Die Daten lieferten Erkenntnisse über Vermögenswerte, die in Dubai vor dem Zugriff des Fiskus versteckt worden seien, so heißt es. Neben der Aufklärung von Straftaten stellten die Daten zudem sicher, dass bei grenzüberschreitenden Geschäften die Steuerbehörden vollständige Einsicht bekämen. 

Nach der geheimen Übergabe des Materials liegen die Daten derzeit (11.6.2021) laut den Medienberichten bei der Bonner Behörde. Doch bereits nächste Woche werde sie an die Finanzverwaltungen der Länder übergeben, damit diese steuerstrafrechtliche Aspekte prüfen und bei Bedarf Ermittlungen einleiten. 

Hinweis: Es ist mit Durchsuchungen zu rechnen sobald die Veranlagungsfinanzämter die Informationen erhalten haben und feststellen, dass bisher keine adäquaten Einkünfte erklärt worden sind. Die Steueranwälte von LHP raten betroffenen Kapitalanlegern, bei Bedarf eine Selbstanzeige prüfen zu lassen. Solange die Tat nicht entdeckt ist und auch sonst kein Sperrgrund besteht, kann die  Selbstanzeige durch eine strafbefreiende Wirkung eine empfindliche Strafe vermeiden. Ab welchem Zeitpunkt eine Tat als entdeckt gilt, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Je frühzeitiger nun eine Selbstanzeige erfolgt, desto besser sind die Chancen für eine Strafbefreiung oder Strafmilderung.

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