Wie die Schweizer Tageszeitung "Neue Zürcher Zeitung" heute meldet, stellen Steuerfahndungsstellen Anfragen an Schweizer Banken und verlangen Informationen zu allen Konten betreffend deutsche Kontoinhaber. Mit Ausnahme vom Namen des Kontoinhabers. So soll wohl scheinbar - der Form nach - das Bankgeheimnis gewahrt werden. Rechtsanwalt Dirk Beyer von der Sozietät LHP (Köln/Zürich) gibt in der NZZ v. 17.9.2015 hierzu rechtliche Hinweise. Wie die Schweizer Tageszeitung "Neue Zürcher Zeitung" heute meldet, stellen Steuerfahndungsstellen Anfragen an Schweizer Banken und verlangen Informationen zu allen Konten betreffend deutsche Kontoinhaber. Mit Ausnahme vom Namen des Kontoinhabers. So soll wohl scheinbar - der Form nach - das Bankgeheimnis gewahrt werden.
Rechtsanwalt Dirk Beyer von der Sozietät LHP (Köln/Zürich) gibt in der NZZ v. 17.9.2015 hierzu rechtliche Hinweise.
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