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Hinweis für Selbstanzeige-Interessenten: Schweiz - Automatisierter Auskunftsverkehr

Die Europäische Kommission hat am 19.3.2015 die Verhandlungen mit der Schweiz über ein neues Steuertransparenzabkommen abgeschlossen. Dies berichtet die EU-Kommission aktuell in einer Pressemittelung v. 19.3.2015.

Nach dieser Meldung werden die EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz ab 2018 automatisch Kontodaten austauschen. EU-Bürger mit unversteuerten Kapitaleinkünften in der Schweiz (und umgekehrt) müssen daher früher oder später mit Nachfragen ihres Finanzamtes rechnen. Solange nicht der Sperrgrund der Tatentdeckung greift kommt für deutsche Kapitalanleger mit unversteuerten Einkünften eine wirksame Selbstanzeige in Betracht. Hierzu müssen die weiteren Voraussetzungen der §§ 371, 398a AO vorliegen und es dürfen keine sonstigen Sperrgründe vorliegen.

Die EU-Mitgliedstaaten werden jährlich Name, Adresse, Steuernummern sowie Geburtsdaten sowie weitere Kontoinformationen ihrer Bürger mit Konten in der Schweiz erhalten. Dieser Umfang entspricht dem neuen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch nach OECD (G20).

Das Abkommen soll in diesem Sommer 2015 verabschiedet werden.

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