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Frankreich: Restaurant-Betriebe haben wegen Kassen ebenfalls Probleme mit dem Finanzamt

Ein aktuelles neues französisches Steuergesetz sieht vor, dass Einzelhändler und Gastronomen eine Lösung gegen Manipulationsmöglichkeiten von Kassen finden müssen.

Entweder müssen sie bis Anfang 2018 eine legale und abgesicherte Software in ihren Kassen einbauen lassen oder sich für die existierenden Systeme die entsprechenden Bestätigungen besorgen. Wer dies unterlässt, muss in Frankreich mit einer Geldstrafe von 5000 Euro zu rechnen.

Nach Schätzungen der EU-Kommission verliert der französische Staatshaushalt jährlich 14 Milliarden Euro durch Mehrwertsteuerbetrug. Viele Kassen ermöglichen es, dass Belege nur für den Kunden, nicht aber für die Buchhaltung gedruckt bzw. gespeichert werden.

LHP für Fiskalchip in Deutschland, um Schätzungen bei Betriebsprüfungen einzudämmen: 

In Deutschland ist dieses Thema durch eine Initiative der Bundesländer aktuell wieder auf der Tagesordnung. Nach Ansicht der Steueranwälte aus Köln würde die gesetzliche Einführung einer technischen Lösung, welche verhindert, dass der Einzelhändler/Gastronom dem unberechtigten Verdacht einer Hinterziehung ausgesetzt wird, den Unternehmen helfen. Nervenaufreibende Schätzungen in Betriebsprüfungen würden in der Vielzahl der Fälle so der Vergangenheit angehören. Daher sprechen wir uns für die baldige gesetzliche Einführung des sogenannten Fiskalchips aus.

In Betriebsprüfungen ist es unsere Praxiserfahrung, dass Bargeld-Branchen bei formal nicht ordnungsgemäßer Kassenführung mit Schätzungen rechnen müssen. In der Verteidigung müssen dann Argumente vorgetragen werden, welche die Besonderheiten des Betriebes begründen.

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