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Europäische Ermittlungsanordnung für grenzüberschreitende Ermittlungen

Die EU verbessert die grenzüberschreitenden strafrechtlichen Ermittlungsmöglichkeiten.

Beispielsweise hat bereits die sog. Schwedische Initiative die Formalien betreffend die zwischenstaatliche Rechtshilfe in der EU vereinfacht. Unser Mitarbeiter Rechtsanwalt Dirk Beyer hat hierzu bereits publiziert (vgl. in der Fachzeitschrift AO-StB 2013, 351). Aktuell legt der EU-Gesetzgeber nach mit der Richtlinie zur sog. Europäischen Ermittlungsanordnung. Diese ist ein Instrument, mit welchem die Justizbehörde eines EU-Mitgliedstaats („Anordnungsstaat“) grenzüberschreitend einen anderen Mitgliedstaat („Vollstreckungsstaat“) zur Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen in Strafverfahren oder Überlassung von Ermittlungsergebnissen ersuchen kann.

Neuregelung: Das Europäische Parlament hat nun am 27.2.2014 den mit dem Rat und der Europäischen Kommission ausgehandelten Kompromisstext über die Ermittlungsanordnung beschlossen (im folgenden kurz Richtlinie genannt).

Ermittlungsmaßnahmen: Damit können deutsche Staatsanwälte und Ermittlungsbehörden künftig leichter und schneller strafrechtliche Ermittlungen im EU-Ausland veranlassen. Hierzu zählen z.B. Durchsuchungen von Wohnungen, Geschäftsräumen, Beschlagnahmen oder Zeugenbefragungen. Eine wichtige Frage wird sein, welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen werden und in welchem Staat diese eingeholt werden können.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Die Richtlinie muss durch den deutschen Gesetzgeber zunächst national umgesetzt werden. Abzuwarten bleibt, ob sich die sog. Schengen-assoziierten Staaten anschließen werden (wie z.B. die Schweiz). Dies ist durchaus möglich. Denn im Rahmen der o.g. Schwedischen Inititative, welche zunächst nur ein EU-Instrument war, hat sich z.B. die Schweiz zur Umsetzung der Schwedischen Initiative in Schweizer Recht verpflichtet. Künftig droht somit schneller die Tatentdeckung, welche die Selbstanzeige sperrt. Darüber hinaus sieht die o.g. Regelung zur Ermittlungsanordnung auch vor, Ermittlungen hinsichtlich Bankkonten im EU-Ausland vorzunehmen. Diese Regelung passt in das aktuelle politische Bild, Bezieher von Kapitaleinkünften im Ausland - welche oftmals bereits über seine Selbstanzeige nachdenken - verstärkt unter Druck zu setzen.

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