Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesDüsseldorfer Verfahren: Steuerfahnder im Rotlichtmilieu

Düsseldorfer Verfahren: Steuerfahnder im Rotlichtmilieu

Die Besteuerung des Rotlichtmilieus: Was bedeutet das Düsseldorfer Verfahren? Vorsicht vor dem Steuerfahnder im Bordell!

Prüfungen der Steuerfahndungsstellen in Bordellbetrieben sorgen regelmäßig für Unruhe bei Kunden (Freiern), Prostituierten und Bordellbetreibern. Spätestens dann, wenn die Steuerfahndung mehrmals im gleichen Bordell erscheint, kann dies erheblich geschäftsschädigend für den Bordellbetrieb und die Prostituierten sein. Hier bietet sich das so genannte Düsseldorfer Verfahren als eine Möglichkeit an, für eine geordnete Besteuerung bei den Prostituierten zu sorgen und „Besuche“ durch die Steuerfahndung zu minimieren.

Düsseldorfer Verfahren: Besteuerung Bordell und Prostituierte

1. Warum hat die Steuerfahndung den Ermittlungsdruck verstärkt?

2. Was ist das Düsseldorfer Verfahren?

3. Dürfen Steuerfahnder Kunden im Bordell befragen?

4. Welche Vor- und Nachteile bietet das Düsseldorfer Verfahren?

5. Besteuerung von Bordellbetrieben

6. Besteuerung von Prostituierten

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte