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Deutsche Ermittlungsbehörden ließen Schweizer Bank Sarasin durchsuchen

Wie Medien in den letzten Tagen berichteten, hat die Staatsanwaltschaft Köln die Schweizer Ermittlungsbehörden um Rechtshilfe gebeten (Süddeutsche Zeitung, Handelsblatt). Im Rahmen dieser Rechtshilfe seien Räumlichkeiten der Schweizer Bank Sarasin durchsucht worden. Die Staatsanwaltschaft Zürich sei Koordinatorin der Durchsuchungen gewesen.

Laut Handelsblatt soll es sich um steuerstrafrechtliche Ermittlungen der  Staatsanwaltschaft Köln wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte handeln. Diese Ermittlungen seien nun auf die Schweiz ausgedehnt worden. Bei den Ermittlungen geht es um rechtlich umstrittene Verkäufe von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch, mit denen sich bis vor wenigen Jahren überhöhte Steuererstattungen erzielen ließen.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Mandanten, die eine Selbstanzeige abgeben möchten, haben uns gefragt, ob diese Durchsuchung das Ziel hatte, deutsche Kapitalanleger aufzuspüren. Dies ist nicht der Fall. Eine Selbstanzeige ist jedenfalls nicht aus diesem Grund der Tatentdeckung gesperrt. Im Einzelfall sollte jeweils geklärt werden, ob Anzeichen für eine Sperre der Selbstanzeige bestehen.

Hintergrund der Ermittlungen: Laut Handelsblatt sollen die Ermittlungen in der Schweiz auf Strafanzeigen eines prominenten ehemaligen deutschen Finanzmanagers und eines Inhabers einer Filialkette zurückzuführen sein. Beide seien Kunden der Bank Sarasin gewesen und werfen ihr Falschberatung im Zusammenhang mit Kapitalanlagen vor. Deutsche Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften ermitteln seit einer gewissen Zeit gegen Banken und Investoren wegen dieser umstrittenen Steuertricks, mit denen Investoren den deutschen Fiskus nach Einschätzung von Finanzbehörden und Steuerrechtlern um Milliardensummen erleichterte haben sollen. Bei diesen umstrittenen (und möglicherweise rechtswidrigen) Geschäften geht es darum, dass sich Investoren und Banken eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrmals vom Finanzamt haben zurückerstatten lassen, wenn sie Aktien um den Zeitpunkt der Dividendenausschüttung kurzfristig hin und her übertragen haben.

Wie Medien weiterhin melden, soll die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Dagmar Wöhrl, Mitglied im Verwaltungsrat der Sarasin Bank sein. Es wird erwartet, dass sich diese Abgeordnete in Kürze dazu äußert, ob Sie überhaupt Kenntnisse zum o.g. Sachverhalt hat.

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