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Bundesfinanzministerium aktualisiert Hinweise für Betriebsprüfungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Betriebsprüfern mit Schreiben vom 24.10.2013 Formulierungen an die Hand gegeben, die diese zu Beginn einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) dem Betroffenen zur Verfügung stellen sollen.

Das BMF erläutert hier die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung. Es äußert sich ferner zum Beginn, Ablauf und Ergebnis der Außenprüfung. Auch werden kurze Hinweise zum Ablauf der Außenprüfung beim Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit gegeben.

Hinweis der Steueranwälte: Das Schreiben v. 24.10.2013 ist recht knapp formuliert, so dass sich nicht auf den ersten Blick der Hintergrund ergibt, den der Unternehmer jedoch verstehen sollte. Die BMF-Hinweise und die Darstellung der Rechte und steuerlichen Mitwirkungspflichten können am besten in einer Einzelberatung konkretisiert werden.

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