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Betriebsprüfung: Neue Prüfungsmethode für die Buchführung (Fahrtenbuch und Kassenbuch)

Seit der Einführung der Prüfungssoftware „IDEA“ können Betriebsprüfer Kassen- und Fahrtenbücher auf Grundlage von mathematisch - statistischen Methoden kontrollieren. Eine häufig verwendete Prüfungsmethode ist dabei der so genannte Chi-Quadrat Test.

Der Chi-Quadrat-Test ist eine mathematische Methode, bei der empirisch beobachtete Häufigkeiten mit theoretisch zu erwartenden verglichen werden. Der Test basiert auf statistischen Erkenntnissen, die belegen, dass es bei einer ordnungsgemäßen Buch - bzw. Kassenführung nur eine ganz bestimmte Bandbreite von Zahlen gibt, in der die einzelnen Ziffern auftreten. Fällt die Häufigkeit einzelner Ziffern aus dem Rahmen, gilt dies als Indiz für Manipulationen innerhalb der Buchführung.

Die Rechtsprechung hat den Chi-Quadrat-Test als Prüfungsmethode anerkannt. Sowohl die Überprüfung eines Fahrtenbuches als auch die eines Kassenbuches ist anhand des Chi-Quadrat-Tests zulässig (FG Münster v. 7.12.2005, Az: 1 K 6384/03 und FG Münster v. 10.11.2003, Az: 6 V 4562/03). Allerdings sind die durch die Plausibilitätsprüfung festgestellten Abweichungen regelmäßig nur ein starkes Indiz für eine Manipulation. Der Test alleine reicht nicht aus, um die sachliche Richtigkeit einer ordnungsgemäßen Buchführung zu widerlegen. Dahingegen wird ein bereits bestehender Manipulationsverdacht durch den Chi-Quadrat- Test regelmäßig bekräftigt werden.

Und nun noch eine gute Nachricht: Die Software kann auch vom Steuerpflichtigen und seinem Berater gekauft und verwendet werden. So haben nicht nur die Prüfer die Chance, mit dem Hilfsmittel der Prüfungssoftware auf Unstimmigkeiten zu stoßen, sondern auch die Unternehmen und ihre Berater selbst. Für diese ist es interessant, dasselbe Programm wie die Finanzverwaltung zu benutzen und damit die Daten einmal durchzuprüfen, um auf die Erkenntnisse der Betriebsprüfer hinreichend vorbereitet zu sein. Werden im Vorfeld einer Betriebsprüfung solche Unstimmigkeiten festgestellt, wird es sich regelmäßig anbieten eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Prüfung nicht bereits - etwa durch die Beantwortung von Fragen gegenüber dem Finanzamt im Vorfeld der eigentlichen Prüfung - begonnen hat und eine Selbstanzeige daher nicht mehr möglich ist.

Neben der Anschaffung der Software sind für den effektiven Einsatz Erfahrungen über die Prüffelder, die wiederum von der Art des Unternehmens abhängen vonnöten. Wir setzen IDEA und auch weitere Prüfsoftware wie z.B. InfoZoom ein. Wir stellen diesen Service und unsere Betriebsprüfungserfahrungen in diesem Bereich auch unseren Mandanten und Berufskollegen zur Verfügung. Auf Wunsch arbeiten wir unter Vereinbarung von Mandantenschutz oder ohne nach außen in Erscheinung zu treten.

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