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Bestechung und Steuerhinterziehung: Ermittlungsverfahren gegen Finanzbeamte in Hessen

Das Nachrichtenmagazin FOCUS meldet heute, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen zwei Finanzbeamte wegen des Verdachts der Bestechung und der Steuerhinterziehung ermittelt. Wegen des Falls sollen in der vergangenen Woche rund 40 Büros und Wohnungen durchsucht worden sein.

Dies ist ein seltener Einzelfall, der jedoch zeigt, dass die Justiz jeglichem Verdacht einer Korruption in der Finanzverwaltung im Einzelfall nachgeht. Es erscheint recht naiv von den Beschuldigten zu glauben, dass bei einer Einbindung mehrere Familienmitglieder und Bekannten das "böse Geheimnis" gewahrt bleibt.

Laut FOCUS soll einer der Beschuldigten ein Steuerhauptsekretär (Beamter des mittleren Dienstes) und einen seiner Kollegen handeln. Beide sollen zwischen 2009 und 2013 Familienmitgliedern und Bekannten geholfen haben, frei erfundene Werbungskosten und Betriebsausgaben bei ihren Steuererklärungen geltend zu machen. Laut dem Magazin FOCUS sollen die Beschuldigten anschließend die Hälfte der Steuerersparnis kassiert haben.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Dieser bedauerliche seltene Einzelfall soll hier Anlass sein, allgemein auf die Rechtslage zur Selbstanzeige hinzuweisen. Auch Finanzbeamten steht grundsätzlich der Weg einer steuerlichen Selbstanzeige offen. Diese wirkt allerdings nicht für sonstige Delikte, wie z.B. Bestechung. Bekannt dürfte auch sein, dass der Dienstherr über disziplinarrechtliche Maßnahmen entscheidet, soweit ein sog. disziplinarrechtlicher Überhang trotz der Selbstanzeige besteht. Bei einer Hinterziehung im Dienst gibt es in der Praxis grundsätzlich nur eine Folge: Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Dies gilt im Grundsatz auch bei einer Selbstanzeige (bei Bagatellen müsste unseres Erachtens der Einzelfall betrachtet werden, wobei Bagatellen schwer vorstellbar sind). Wird die Hinterziehung hingegen privat begangen, so kommt es auf die Einzelfallumstände an (Umfang, Dauer, Funktion des Beamten etc.). Vor einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung im privaten Bereich sollte eine Erstberatung in Anspruch genommen werden. Selbstverständlich sind Beamte auch nur Menschen und Steuerhinterziehung kommt daher in Einzelfällen privat vor (wie in allen Bevölkerungsschichten).

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