Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartSteuerstreitKryptowährungen Steuern

Kryptowährungen - wichtige Begriffe leicht erklärt

Mit Kryptowährungen Geld verdienen? Bitcoin minen und Ethereum staken? Viele potenzielle Anleger und vor allem Berater schrecken alleine schon die Begriffe ab. Wir erklären im Folgenden die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Kryptowährungen:

Bitcoin

Der Bitcoin ist die erste und größte Kryptowährungen und dient häufig als Synonym für die Gruppe der Kryptowährungen. Als Gründer der Idee einer dezentralen Währung und des Bitcoins gilt Satoshi Nakamoto, dessen Software im Januar 2009 veröffentlicht wurde. Die Obergrenze an Bitcoins, die es geben kann, ist 21 Millionen, von denen rund 19 Millionen im Moment im Umlauf sind (Stand Mai 2022). Die restlichen 2 Millionen Bitcoins müssen noch geschürft werden.

Coin

Der Begriff Coin ist allgemein eine Münze bzw. ein Zahlungsmittel. Ein Coin wird genauso wie der Begriff Token häufig als Beschreibung für Anteile einer Kryptowährung genutzt. Ein Coin ist aber eine Einheit der Kryptowährung, die über eine eigene Blockchain verfügt, wie beispielsweise Ethereum.

Token

Im Gegensatz zu den gerade erklärten Coins sind Token Anteile einer Kryptowährung, die keine eigene Blockchain haben, also eine fremde Blockchain nutzen. Wenn Token z.B. die Ethereum-Blockchain nutzen, werden diese als ERC-20-Token bezeichnet. Andererseits benennt der Begriff Token eine digitale Werteinheit, die in der Blockchain, also dem offenen Buch niedergelegt ist.  

Altcoins

Der Sammelbegriff Altcoins ist die Abkürzung für „Alternative Coins“. Unter diesen Begriff fallen alle Kryptowährungen, die kein Bitcoin (die erste und größte Kryptowährung) sind – beispielsweise Ethereum. Die Alternativen zum Bitcoin haben oft verschiedene Funktionen, so können sie neben einem Zahlungssystem auch als Anlagemöglichkeit (siehe „Staking“), Sicherheit (siehe „Stablecoins“) oder volatiles Spekulationsobjekt dienen. 

Stablecoin

Als Stablecoins versteht man Kryptowährungen, die an einen realen Gegenwert gekoppelt sind, wie z.B. an den Euro oder den Goldpreis. Durch diese Bindung an reale Gegenwerte, die selbst wenig volatil sind, sind Stablecoins in ihrem Wert relativ stabil. Stablecoins können immer direkt in den verknüpften Gegenwert umgerechnet werden. Beispiel: Die Kryptowährung Tether (USDT) entspricht immer genau einem US-Dollar. 

Blockchain

Die Blockchain ist das System der Kryptowährungen und eine Art dezentrales Kassenbuch, in dem alle Transaktionen aufgezeichnet werden, weshalb auch keine zentralen Institutionen wie Banken nötig sind. Auf einer Blockchain werden Kette von Datensätzen gespeichert, die fälschungssicher sind. Mit dem Netzwerk einer Blockchain werden sind alle Rechner verbunden, die damit zu tun haben (und speichern diese Datensätze ebenfalls). Größere Kryptwährungen wie Bitcoin oder Ethereum laufen über eigene, gleichnamige Blockchains.

Exchange

Eine Exchange ist vergleichbar mit einer Online-Börse, auf der Kryptowährungen gekauft, verkauft und getauscht werden können. Dort handeln die einzelnen Nutzer/Händler direkt miteinander, durch Angebot und Nachfrage bildet sich dabei der Preis und die Exchange bekommt einen prozentualen Anteil an Gebühren. Der Nutzer legitimiert sich gegenüber der Exchange in der Regel über einen Benutzernamen und ein Kennwort. 

Fiat-Geld

Normale Währungen wie der Euro werden als Fiat-Geld bezeichnet, also staatlich festgelegte Tausch- und Zahlungsmittel.

Wallets

Eine Wallet ist vergleichbar mit einer elektronischen Geldbörse oder mit einem „privaten“ Girokonto. Darauf werden die Token gespeichert, verwaltet, gesendet und empfangen. Statt einer Kontonummer haben Wallets eine individuelle Adresse, damit der Versand und Empfang von Kryptowährungen möglich ist. Eine Wallet kann digital (auf dem Smartphone oder PC), als sog. „Hot Wallet“ oder analog (auf einem USB-Stick) als sog. „Cold Wallet“ genutzt werden.

Swap

Swap meint den Tausch eines Tokens/Coins einer Kryptowährung gegen einen Token (Coin) einer anderen Kryptowährung.

Initial Coin Offering (ICO)/Initial Token Offering

Vergleichbar mit einem Börsengang werden bei einem ICO vorher generierte Coins veröffentlicht und an Investoren oder Interessierte verkauft. Ein ICO funktioniert im Gegensatz zu einem Börsengang aber direkt, das heißt, es gibt keine Schnittstelle zwischen Herausgeber und Investor. Die Herausgeber können Geld von jedem aufnehmen, der bereit ist, Fiat-Geld oder andere Token im Austausch gegen die veröffentlichen Coins zu tauschen.

Staking

Unabhängig von der technischen Definition erhält der Benutzer Belohnungen in Form von „Zinsen“ (Rewards) dafür, dass er eine bestimmte Summe eines Coins über eine gewisse Zeit lang anlegt und in dieser Zeit nicht den Coin benutzt. Staking ist das also Halten von bestimmten Mengen der entsprechenden Kryptowährungen im Blockchain-Protokoll. Das sorgt dafür, dass jeder andere Benutzer in dieser Blockchain Transaktionen günstiger und schneller durchführen kann – und dafür gibt es die Belohnung. 

Lending

Lending (engl. für Ausleihe) bezeichnet das „Verleihen“ von Coins. Das Entgelt für die Nutzungsüberlassung (die „Zinsen“ (Rewards)) werden meist in einer Kryptowährung ausgezahlt. 

Mining

Mining ist der klassische Prozess, um Kryptowährungen zu generieren. Beim Mining (von engl. schürfen) lösen Computer Rechenaufgaben, um neue Münzen (Coins) freizulegen. Diese Aufgaben sind jedoch so kompliziert, dass dafür spezielle Computer benötigt werden. Im Gegenzug für das Lösen der Rechenaufgaben werden die Benutzer im Netzwerk mit neuen Coins belohnt. Durch Mining geschaffene Kryptowährungen werden meist als Coins bezeichnet. 

Non-fungible Token (NFT)

Ein Non-fungible Token (Nicht austauschbarer Token) ist ein virtuelles Objekt, deren Anzahl limitiert ist und das fest an einen einzigartigen Gegenwert geknüpft ist. Es kann also nicht gegen eine beliebige Leistung eingetauscht werden. Häufig werden NFTs mit virtuelle Kunstobjekten verglichen, da genau wie bei Bildern der Preis eines NFTs zum einen von Angebot und Nachfrage abhängig ist und zum anderen durch die Seltenheit ihren Preis steigern kann. Ein NFT stellt eine Art digitalen Eigentumsnachweis dar. Mehr lesen zur Besteuerung von Non-fungible Token (NFT).

Kontaktformular

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit  widerrufen.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte