Die Beratungspraxis bei Betriebsprüfungen zeigt, dass insbesondere die Größenklassen eine erhebliche statstische Bedeutung für die Häufigkeit von Betriebsprüfungen haben. Da wir wissen, dass die Frage nach der Prüfungshäufigkeit oft gestellt wird, möchten wir hier einen ersten Überblick zu den maßgeblichen Größenklassen geben.
Wie oft ein Unternehmer geprüft wird, hängt statistisch von der Größe des Unternehmens, der wirtschaftlichen Zuordnung und der Betriebsart ab. Das Bundesfinanzministerium (BMF) legt hierzu in regelmäßigen Abständen die Kriterien für die Einordnung in Größenklassen neu fest. Die maßgeblichen Unterscheidungsmerkmale sind dabei die Betriebsart, der Umsatz und der steuerliche Gewinn. Aufgrund dieser Merkmale wird jedes Unternehmen der passenden Größenklasse und damit auch der unterschiedlichen Prüfungshäufigkeit zugeordnet. Die Einteilung erfolgt in drei Größenklassen: Großbetriebe, Mittelbetriebe, Klein- und Kleinstbetriebe. Die Einordnung erfolgt stichtagsbezogen im Dreijahresturnus. Für den 23. Prüfungsturnus ab dem 1.1.2019 hat das BMF die Abgrenzungsmerkmale gem. § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) neu festgelegt (BMF-Schreiben v. 13.4.2018, IV A 4 - S 1450/17/10001, BStBl 2018 I S. 614). Die nächste Festlegung geschieht zum 1.1.2022.
Betriebsart | Großbetriebe | Mittelbetriebe | Kleinbetriebe |
| a) Umsatzerlöse | a) Umsatzerlöse | a) Umsatzerlöse |
| oder | oder | oder |
| b) steuerlicher Gewinn | b) steuerlicher Gewinn | b) steuerlicher Gewinn |
Handelsbetriebe: | a) über 8,6Mio. € | a) über 1,1 Mio. € | a) über 210.000 € |
| oder | oder | oder |
| b) über 335.000 € | b) über 68.000 € | b) über 44.000 € |
Fertigungsbetriebe: |
a) über 5,2 Mio. € |
a) über 610.000 € |
a) über 210.000 € |
| oder | oder | oder |
| b) über 300.000 € | b) über 68.000 € | b) über 44.000 € |
Freie Berufe (FB): |
a) über 5,6 Mio. € |
a) über 990.000 € |
a) über 210.000 € |
| oder | oder | oder |
| b) über 700.000 € | b) über 165.000 € | b) über 44.000 € |
Andere Leistungsbetriebe (AL): |
a) über 6,7 Mio. € |
a) über 910.000 € |
a) über 210.000 € |
| oder | oder | oder |
| b) über 400.000 € | b) über 77.000 € | b) über 44.000 € |
Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe (LuF): |
a) über 1,2 Mio € |
a) über 610.000 €
|
a) über 210.000 €
|
oder | oder | oder | |
b) über 185.000 € | b) über 68.000 € | b) über 44.000 € |
Ein Kleinstbetrieb liegt immer dann vor, wenn die für die jeweilige Betriebsart gültigen Schwellen für Kleinbetriebe nicht erreicht sind.
Je größer das Unternehmen ist, desto häufiger wird eine Außenprüfung durchgeführt - konkret gesagt:
Abgesehen von oben genannten üblichen Häufigkeiten können Prüfungen im Einzelfall insbesondere angesetzt werden, wenn ein besonderer Anlass besteht, Beispiele dafür sind:
Praxishinweis: Die Steueranwälte von LHP beraten im Einzelfall in Betriebsprüfungsfällen. Es ist empfehlenswert, hierzu gemeinsam mit dem Steuerberater eine Vorgehensweise abzustimmen. Aber auch Unternehmen, die eine zweite Meinung wünschen, kann durch eine Beratung im Einzelfall mehr Klarheit verschafft werden.
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