Geprüfte Unternehmer fragen uns in der Praxis, ob der Unternehmer einen Anspruch auf Überlassung von Informationen bzw. Dateien des Betriebsprüfers hat.
Diese Frage kann im Einzelfall besprochen werden, da hierbei alle Gesichtspunkte des effektiven Rechtsschutzes im Einzelfall zu berücksichtigen sind. Generell sollte gesehen werden, dass sich die Rechtslage in diesem Punkt verbessert und Unternehmern mehr Möglichkeiten bietet, Auskünfte zu beantragen. Als mögliche Grundlagen kommen z.B. in Betracht:
Unsere Steueranwälte prüfen im Einzelfall, welche Auskunftsansprüche bestehen. Dies sollte möglichst konkret von den Umständen abhängig gemacht werden: Welche Informationen benötigt der Unternehmer für einen wirksamen Einspruch? Wie kann er sich wirksam verteidigen?
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