Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesWelche Auskünfte muss der Betriebsprüfer dem Unternehmer geben?

Welche Auskünfte muss der Betriebsprüfer dem Unternehmer geben?

Geprüfte Unternehmer fragen uns in der Praxis, ob der Unternehmer einen Anspruch auf Überlassung von Informationen bzw. Dateien des Betriebsprüfers hat.

Diese Frage kann im Einzelfall besprochen werden, da hierbei alle Gesichtspunkte des effektiven Rechtsschutzes im Einzelfall zu berücksichtigen sind. Generell sollte gesehen werden, dass sich die Rechtslage in diesem Punkt verbessert und Unternehmern mehr Möglichkeiten bietet, Auskünfte zu beantragen. Als mögliche Grundlagen kommen z.B. in Betracht:

  • Unterrichtungsanspruch nach § 199 Abs. 2 Abgabenordnung (AO)
  • Mitteilungsansprüche gemäß § 364 AO bzw. §75 Finanzgerichtsordnung (FGO)
  • Informationsanspruch nachArt. 15 Abs. 1 2. Halbs. DSGVO i.V.m. §32c AO (DSGVO = Datenschutzgrundverordnung).

Unsere Steueranwälte prüfen im Einzelfall, welche Auskunftsansprüche bestehen. Dies sollte möglichst konkret von den Umständen abhängig gemacht werden: Welche Informationen benötigt der Unternehmer für einen wirksamen Einspruch? Wie kann er sich wirksam verteidigen?

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte