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Verwaltungsgericht: Reisepass kann bei hohen Steuerschulden entzogen werden

Ein Reisepass kann u.U. dann entzogen werden, wenn hohe Steuerschulden bestehen und Steuerflucht verhindert werden soll. So entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin im Fall eines 60-Jährigen, der dem Fiskus mehr als 500.000 Euro schuldet (dieser Beschluss wurde am 3.9.2014 veröffentlicht, Aktenzeichen:  23 L 410.14).

Denn diese Summe lasse darauf schließen, dass der Betroffene den Willen zur Steuerflucht habe, so die Ansicht des Gerichts. Der 60-Jährige schuldet nach Angaben des Gerichts Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 250.000 Euro. Hinzu kämen Umsatzsteuer-Forderungen und Säumniszuschläge. Im April 2014 verfügte die zuständige Passbehörde deshalb, dem Steuerpflichtigen den in Berlin ausgestellten Reisepass zu entziehen. Der Steuerschuldner hielt sich zu diesem Zeitpunkt in Thailand auf. Am Flughafen Berlin-Tegel wurde ihm nach seiner Einreise der Pass abgenommen. Sein Eilantrag beim Verwaltungsgericht hatte jedoch keinen Erfolg.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Es hängt vom Einzelfall ab, ob ein Entzug des Reisepasses droht. Hierbei sollte insbesondere auch bei Steuerstrafverfahren geachtet werden. Nach unserer Ansicht kann eine bestimmte Summe allein noch nicht die Fluchtgefahr begründen. Hinzukommen müssen zusätzliche Umstände, wie z.B. gute Kontakte im Ausland und häufige Auslandsbesuche, wobei jeder Fall gesondert zu betrachten ist.

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