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Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen durch Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rechtliche Hinweise zur Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Eine Schenkung von Gesellschaftsanteilen stellt ein Gestaltungsmittel dar, um Pflichtteilsansprüche zu vermeiden oder zu reduzieren. Eine Schenkung, die Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen kann, ist grundsätzlich nicht anzunehmen, wenn jemand ohne Kapitaleinlage als persönlich haftender Gesellschafter in eine Personengesellschaft aufgenommen wird. Auf diese Weise können wesentliche Vermögensteile so verlagert werden, dass sie nicht in den Nachlass des Erblassers fallen.

1. Gesellschaftsbeteiligung: Haftungsübernahme und Pflicht zur Mitarbeit vermeidet „Schenkung“

2. Gesellschaftsbeteiligung: Schenkung von Kommanditbeteiligung und Pflichtteilsergänzungsanspruch

3. Gesellschaftsbeteiligung: Abfindungsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch

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