Im Gesellschaftsrecht haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen ergeben. Besonders erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang die Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften innerhalb der europäischen Union. Diese haben zu einer lebhaften Diskussion darüber geführt, ob es für deutsche Unternehmer vorteilhaft sei, sich der Rechtsform einer britischen private company limited by shares (Limited) zu bedienen.
Es gibt nicht DIE Rechtsform. Jeder Rechtsformvergleich muss stets unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls erfolgen. Dies gilt nicht nur für einen Vergleich der nationalen Rechtsformen, sondern erst recht für einen Vergleich von Rechtsformen verschiedener Rechtsordnungen. Allgemeine Aussagen darüber, welche Rechtsform vorzugswürdig ist, sind kaum möglich. Unternehmensgründer wird man künftig nicht nur auf die unterschiedlichen nationalen Rechtsformen, sondern auch auf die Gesellschaften aus den anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten hinweisen (müssen).
In den nachstehenden Beiträgen behandeln wir die Probleme der Rechtsformwahl deutscher (vorwiegend kleiner und mittelständischer) Unternehmen.
Kleinen und mittleren Unternehmen stehen zur Durchführung ihrer wirtschaftlichen Betätigung verschiedene Unternehmensrechtsformen zur Verfügung. Ziel unserer oben stehenden Ausführungen soll es sein, dem Unternehmer, Gesellschafter, Steuerberatern oder Rechtsanwalt Entscheidungshilfen bei der Wahl der Rechtsform eines Unternehmens zu geben. Die Darstellung beschränkt sich jeweils grundsätzlich auf die erstmalige Wahl einer Rechtsform. Mitbehandelt werden zudem Überlegungen zur späteren Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit durch Auflösung, Abwicklung oder Verkauf des Unternehmens sowie durch den häufigsten Fall der Beendigung einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit, den Generationenwechsel. Die Berücksichtigung steuerlicher Entscheidungsfaktoren ist nicht unproblematisch, da das Steuerrecht bekanntlich einem schnellen Wandel unterliegt.
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