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Uli Hoeneß Urteil: Gerichte müssen Sachaufklärungspflicht in Steuerstrafverfahren beachten

Es spricht nach unserer Ansicht viel dafür, dass das Landgericht München II im Fall Uli Hoeneß seiner Sachaufklärungspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist.

Im konkreten Fall geschah dies jedoch zugunsten des Angeklagten, sodass die Verteidiger naturgemäß keine Einwendungen hiergegen hatten. Viel öfter ist jedoch das Gegenteil in der Praxis zu sehen. So haben Mandanten oftmals in einem Steuerstrafverfahren einen steinigen Weg vor sich, um ihre Unschuld zu beweisen (obwohl gesetzlich das Prinzip „im Zweifel für den Angeklagten“ gilt). In vielen Fällen ist bereits sehr fraglich, ob überhaupt der objektive Tatbestand einer Steuerrechtswidrigkeit in der vorgeworfenen Höhe vorliegt oder nicht (das „Ob“ und die Höhe der Steuerverkürzung). Dies wird von den Strafgerichten oft nicht hinreichend beachtet. Hier ist es geboten, im Rahmen einer effektiven Verteidigung darauf hinzuwirken, dass auch im Steuerstrafverfahren zunächst die steuerrechtlichen Grundlagen und der zutreffende Sachverhalt zugrunde gelegt werden.

Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer hat das Urteil im Fall Uli Hoeneß in der Fachzeitschrift NWB kommentiert, wobei diese Urteilsbesprechung nun veröffentlicht worden ist (NWB Nr. 48 vom 24.11.2014, Seite 3.608). Rechtsanwalt Dirk Beyer weist in seiner Urteilsbesprechung auf die ständige BGH-Rechtsprechung zur Sachaufklärungspflicht der Strafgerichte hin: Das Strafgericht muss sich nach einer hinreichenden Sachaufklärung gemäß § 244 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eine eigene Überzeugung hinsichtlich des Ob und der Höhe der Steuerhinterziehung bilden. Dies gilt sowohl für den objektiven Tatbestand als auch für den Vorsatz einer Steuerhinterziehung. Wenn Strafgerichte einen Prozess beschleunigen, ist dies zwar unter dem Aspekt der Verfahrensökonomie nachvollziehbar, aber der Aspekt der Wahrheitsfindung darf nicht vernachlässigt werden. Exemplarisch ist der Fall Uli Hoeneß: Hier wurde vielen Prozessbeobachtern "schwindelig": Im Laufe der Hauptverhandlung stieg die (geschätzte) Steuerschuld des Uli Hoeneß in großen Schritten und ein Ende war nicht absehbar. Trotz der unklaren Sachlage war die Hauptverhandlung schon nach vier Sitzungstagen beendet. Wenn 52.000 (!) Blatt Bankunterlagen tatsächlich in der Kürze der Zeit hinreichend geprüft werden konnten, so wäre das Steuerrecht ein Paradies.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: In den Fällen, in denen das Gericht ausnahmsweise einmal zugunsten des Angeklagten seine Sachaufklärungspflicht erkennbar nicht hinreichend erfüllen will, kann dies selbstverständlich durch den Verteidiger fruchtbar gemacht werden. Hier sollte ausgelotet werden, ob sich die Möglichkeit einer (schnellen) Vereinbarung ergibt. Diese Möglichkeit einer Vereinbarung ist in § 257c Strafprozessordnung (StPO) gesetzlich geregelt.

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