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Steuerprozess Hoeneß: Prozessbeginn und Zeitplan

Ort ist Saal 134 des Justizpalastes in der Münchner Prielmayerstraße des Landgerichts München I. Die 49 Plätze für Journalisten waren bereits nach 27 Sekunden vergeben worden, wobei sich 454 Medienvertreter beworben hatten.

Vier Gerichtstage sind zunächst ab Montag, 10.3.2014 angesetzt worden. Beginn ist täglich um 9.30 Uhr. Der Einlass wird ab 8.00 Uhr gewährt. Neben den festen Plätzen für Journalisten gibt es 51 Sitze für Zuschauer, die Platzkarten bekommen. Es gilt das Prinzip: “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” – wer als Erster im Saal ist, darf sich auch den Platz aussuchen. Die ersten drei Reihen sind für die Journalisten reserviert. Hoeneß als Angeklagter und seine drei Anwälte sitzen auf der linken Seite.

Kommunikation mittels Smartphones ist untersagt: Insbesondere darf keine Meldung während der Verhandlung mittels Twitter oder Facebook verbreitet werden.

Eine neue Entwicklung: Die Verteidigung beruft sich nun auf einen bislang unbekannten Zeugen, der Hoeneß nun helfen soll (so die Bild am Sonntag). Es handele sich dabei um einen Stuttgarter Finanzbeamten (andere Quellen sprechen wohl fehlerhaft von einem Finanzberater). Dieser soll angeblich bezeugen können, dass sich Hoeneß bereits selbst angezeigt hatte, als seine Straftat noch nicht entdeckt war. Die fehlende Tatentdeckung ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann.

Der Prozess hat über den Fall Hoeneß hinaus eine wesentliche Bedeutung für die Frage, welche Mindestvoraussetzungen an eine Selbstanzeige (ggf. zwecks Strafmilderung) zu stellen sind und ob angesichts des hinterzogenen Betrages trotz einer ggf. unwirksamen Selbstanzeige eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung droht.

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