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Steuerprozess Hoeneß: Ex-Steuerfahnder muss aussagen

Der ehemalige Steuerfahnder, der den FC-Bayern-Präsidenten Hoeneß bei seiner steuerlichen Selbstanzeige in einem Beraterteam unterstützt haben soll, soll als Zeuge im Strafverfahren aussagen. Dies meldet aktuell das Nachrichtenmagazin FOCUS.

Die Hauptverhandlung beginnt im kommenden März. Der frühere Sachgebietsleiter der Steuerfahndung München habe sich in Altersteilzeit befunden, als er an der Hoeneß-Selbstanzeige mitgewirkt haben soll. Focus meldet weiter, dass er früher gar die Steuererklärung Münchner Profi-Fußballer geprüft haben soll.

Hinweis der Steueranwälte: Es bleibt abzuwarten, ob gegen den Ex-Steuerfahnder ggf. Disziplinarrechtliche Prüfungen durchgeführt werden. Entscheidend ist, ob seine Tätigkeit den beamtenrechtlichen Vorschriften entsprach. Zumindest hat es einen Beigeschmack, wenn ein Beamter - auch wenn er in Altersteilzeit ist - einflussreiche Steuerpflichtige berät, die zudem in seinem früheren Wirkungskreis ansässig sind.

Neben dem 65-jährigen ehemaligen Beamten sollen in den ersten beiden Verhandlungstagen laut FOCUS drei weitere Steuerfahnder aussagen, einer sei in Stuttgart tätig.

Insgesamt sind für den Hoeneß-Prozess vier Tage im März vorgesehen. Die eigentliche Vorarbeit des Gerichts ist selbstverständlich viel umfangreicher. Eine Kernfrage wird sein, ob seine Selbstanzeige wirksam ist. In der von Beratern verfassten Selbstanzeige wurde das Vollständigkeitsgebot nicht beachtet. Es wurden nicht die jährlichen Einkünfte genannt bzw. geschätzt. Bei einer Steuerhinterziehung in einem großen Ausmaß müssen zudem 10 statt 5 Jahre in der Selbstanzeige genannt werden.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Eine Selbstanzeige muss handwerklich solide formuliert und vorbereitet werden. Es genügt nicht, Vermögensstände zu schätzen oder gar Verrechnungen einzelner Jahre vorzunehmen. Vielmehr müssen die Einkünfte für jedes Jahr (notfalls hoch geschätzt) angegeben werden. Die konkreten Besteuerungsgrundlagen ergeben sich dann in einem weiteren Schritt durch Auswertung der Bankunterlagen. Betroffene können sich vorher im Rahmen einer Erstberatung beraten lassen.

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