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Steuerhinterziehung durch Taxiunternehmer

I. Verfahren gegen Taxiunternehmer

Die Presse berichtet heute über ein Steuerstrafverfahren gegen einen Taxiunternehmer.

Der Unternehmer soll mehrere Jahre Steuern und Sozialabgaben hinterzogen haben. Gestern wurde die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eröffnet.

Zum Prozessauftakt räumte er über seinen Verteidiger die Vorwürfe ein. Der Vorwurf lautet, dass er Steuern in Höhe von rund 800 000 Euro hinterzogen sowie Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter von mehr als einer Million Euro nicht gezahlt haben soll. Dagegen wurde das Verfahren gegen seine ursprünglich mitangeklagte Ehefrau gegen Zahlung von 500 Euro eingestellt.

II. Hintergrundwissen der Steuerfahndungsstellen

Den Steuerfahndungsstellen ist bekannt, dass für das Taxigewerbe ein Computerprogramm angeboten wird, mit dem der Unternehmer die gefahrenen Strecken und die Namen der Fahrer beliebig manipulieren kann. In Zukunft muss das Taxigewerbe verstärkt mit Kontrollen durch die Finanzverwaltung und die Sozialversicherung rechnen.

Betroffene Taxiunternehmer sollten überlegen, ggf. rechtszeitig eine Selbstanzeige durch einen Verteidiger zu stellen.

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