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Steuer-CD: Abgeschlossene Verfahren zu 90% ohne Sanktion?

Die Piratenpartei stellte eine Anfrage an die NRW-Landesregierung zu den Ergebnissen aufgrund des Ankaufs von Steuer-CDs. Nun teilte NRW mit, dass von den 3413 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung bislang 903 abgeschlossen seien. 812 davon seien ohne Folgen für die Beschuldigten beendet worden (Quelle vgl. Meldung bei Focus Online v. 20.9.2012).
Anmerkung: Nicht klar wird aus dem Bericht, ob allein strafrechtliche oder auch steuerrechtliche Folgen (Nachzahlung) gemeint sind. Sollten tatsächlich 90% der bisherigen Fälle in jeglicher Hinsicht ohne Konsequenzen sein, so wäre die Qualität der Daten doch nicht so gut wie bisher behauptet. Es kann nur spekuliert werden, ob die niedrige "Erfolgsquote" daran liegt, dass

  • die Angaben auf den CDs in einer Vielzahl von Fällen für eine strafrechtliche Beweiswürdigung nicht genügen
  • das Finanzamt eine Schätzung zumindest in steuerlicher Hinsicht scheut, weil die Diskussion mit verfahrensrechtlichen Beratern gescheut wird (das Risiko einer rein steuerlichen Schätzung besteht jedoch, vgl. allgemein zur Schätzung bei ausländischen Kapitaleinkünften FG Düsseldorf FG Düsseldorf v. 31.3.2012 – 14 K 797/09 E, Besprechung durch Beyer, StBW 2012, 692).
  • die Sparerfreibeträge nicht überschritten worden sind, weil die Werbungskosten in der Schweiz eher hoch (Depotkosten, Abzugssteuern) und die Zinsen typischerweise gering waren.

NRW hat allerdings durch den Medienwirbel erhebliche Nachzahlungen bei Personen, die nicht auf Steuer-CDs verzeichnet sind, ausgelöst.

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