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Selbstanzeigen: Kapitalanleger werden zu Bankmitarbeitern befragt

Die Steuerfahndung Düsseldorf interessiert sich aktuell für Informationen über Mitarbeiter Schweizer Banken (so aktuelle Medienberichte). Nun wird durch die Steuerfahndung geprüft, ob Banken systematisch Beihilfe zur Hinterziehung geleistet haben. Betroffen sind eine Reihe von Selbstanzeigeerstattern, die sich beim Finanzamt wegen Kapitaleinkünften selbst angezeigt haben. Deren Fälle waren eigentlich längst abgeschlossen.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Allerdings sind diese Steuerpflichtigen nicht selbst das Ziel der Ermittlungen, sondern sollen als Zeugen befragt werden, ob und was sie zu dem Beratungsverhalten von Bankmitarbeitern sagen können. Ob ihnen ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, kann nur im Einzelfall geprüft werden (vgl. den Zeitschriftenbeitrag von unserem Rechtsanwalt Dirk Beyer zur Befragung von Selbstanzeige-Erstattern in NWB 2014, Seite 3878 ).

Uli Hoeneß hatte ein Konto bei einer Schweizer Bank V. und die steuerlichen Einkünfte nicht erklärt (vgl. die Besprechung dieses Urteils durch unseren Rechtsanwalt Dirk Beyer in der Fachzeitschrift NWB 2014, Seite 3608). Angeblich soll auch diese Bank von Anfragen betroffen sein. Insgesamt hat diese Bank 4.700 Mitarbeiter. Nach Medienberichten hat NRW gerade erneut Kundendaten eines Schweizer Geldhauses erworben, wobei es sich um die Bank V. handeln solle. Entsprechend richten sich auch o.g. Ermittlungen auch gegen diese Bank.

Die Politik ist aktiv:

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans sagte: „Wenn sich Zigtausende Steuerhinterzieher selbst anzeigen, können sie vielfach von ganz bestimmten Beratungsmethoden bestimmter Banken berichten, die ihnen beim Verstecken von Schwarzgeld geholfen haben“, sagt NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (62, SPD). „Hinweisen auf diese Art von Dienstleistung und diese Art von Dienstleistern geht unsere Steuerfahndung selbstverständlich nach.“

Das aktuelle Prüfungsverfahren gegen die Schweizer Bank V. reiht sich ein in das energische Vorgehen der NRW-Behörden:

  • Die UBS hatte bereits im Juli 2014 eine Geldbuße in Höhe von 300 Millionen Euro gezahlt, um Ermittlungen gegen die Bank abzukürzen und sich „Ruhe“ zu erkaufen. Die Steuerfahndung hatte Fragebögen an 1500 deutsche Kunden der UBS versandt und die Rolle der Berater bei der Kapitalanlage hinterfragt.
  • Die Züricher Privatbank Julius Bär zahlte im April 2011 50 Millionen Euro, um einen langwierigen Streit zu vermeiden.
  • Die Bank Credit Suisse kostete in 2011 den Betrag von 150 Millionen Euro, um sich Ruhe zu erkaufen.

Aufgrund des politischen Drucks sind Schweizer Bank dazu übergegangen, die sog. Weißgeldstrategie aktiv zu fördern. Bankkunden werden schrittweise angesprochen und notfalls wird auch mit der Kündigung der Geschäftsbeziehung gedroht, wenn kein Nachweis der Versteuerung geschieht. Damit erreicht die Politik mittels der Kooperation der Banken eine Flut von Selbstanzeigen.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Eine Selbstanzeige kann zur Straffreiheit der Bankkunden führen, wenn diese vollständig ist, keine Sperrgründe bestehen und die Steuern nachgezahlt werden. In Einzelfällen kann ein Zuschlag zwischen 10% und 20% hinzukommen, wenn es sich um größere Beträge handelt. Bitte beachten Sie auch links im Menü unser Reformradar zur Selbstanzeige (Neuregelung zum 1.1.2015). 

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