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Selbstanzeigen bei Auslandskonten: Vorlagepflicht für Erträgnisaufstellung der Banken?

Finanzämter verlangen oft die Vorlage von Erträgnisaufstellungen der Bank. Gemeint sind hiermit die Unterlagen, die viele Banken als kostenpflichtigen Service anfertigen und einer ausgefüllten Anlage KAP/AUS recht ähnlich sehen.

Hiervon zu unterscheiden sind die Grundaufzeichnungen für das Konto/Depot (Ein- und Auszahlungen, Veräußerungen, Dividendengutschriften, Bescheinigungen zur Berücksichtigung ausländischer Steuern etc.). In der Praxis sind die Erträgnisaufstellungen jedoch manchmal unvollständig oder sonst inhaltlich unzutreffend Die Vorlage dieser Bescheinigungen erscheint daher nicht immer geeignet, das Erklärungsverfahren reibungslos und zutreffend durchzuführen. Insbesondere dann, wenn der Berater die Erträge zutreffend selbst ermittelt und die Bank hiervon in den Aufstellungen abweicht, können sich mühsam zu klärende Rückfragen des Finanzamts ergeben. Angesichts dessen können die Anfertigung und die Kosten für die Erträgnisaufstellungen u.U. überflüssig erscheinen.

Rechtsanwalt Dirk Beyer von LHP gibt hierzu Hinweise in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift NWB v. 12.10.2015 (NWB 2015, S. 3125)

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