Müssen zur Wirksamkeit einer Selbstanzeige auch die Zinsen gezahlt werden, wenn für diese AdV gewährt wurde? Nach aktueller BFH-Rechtsprechung müssen Finanzämter AdV für Zinslaufzeiträume ab 2015 ff. AdV gewähren.
In Selbstanzeige-Beratungsfällen sollten folgende Hinweise vorsorglich beachtet werden:
In Verteidigungsfällen, wenn also die Selbstanzeige durch das Finanzamt mangels Zinszahlung beanstandet würde, ergeben sich umgekehrt aber Verteidigungsansätze. Dann kann mangels Rechtsprechung argumentiert werden, dass AdV und eine fehlende Aufforderung zur Zinszahlung zur Wirksamkeit der Selbstanzeige führen (falls diese nur an der Zinszahlung ab 2015 kranken sollte). Die weitere Rechtsprechung hierzu bleibt aber abzuwarten.
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