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Schweiz will Amtshilfe auch bei Anfragen aufgrund Steuer-CDs leisten

Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, will die Schweiz aufgrund internationalen Drucks künftig Amtshilfe auch dann leisten, wenn die Anfrage auf den Daten einer Steuer-CD beruht. Ausnahme: Sollte die Steuer-CD "aktiv" beschafft worden sein, so werde keine Amtshilfe geleistet.

Anmerkung: Wie soll die um Amtshilfe ersuchende Behörde belegen oder bestätigen, dass die Steuer-CD nicht "aktiv" beschafft worden sei? Wie wird das Wort "aktiv" definiert? Genügt schon die Bitte nach Datenproben? Die Behörde kennt die Hintergründe zum Kauf selbst ggf. nicht oder nicht genau genug. Dieser neue politische Kompromiss scheint nicht ausgegoren zu sein.  

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