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Rechtsform Aktiengesellschaft (AG)

Allgemeines zu Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften (wie die Aktiengesellschaft) sind Körperschaften, d.h. von ihren Mitgliedern verbandsmäßig getrennte Rechtseinheiten, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie über ein bestimmtes Grund- oder Stammkapital verfügen, dass ihre Mitglieder am Kapital beteiligt sind, dass diese Kapitalbeteiligungen umlauffähig, also übertragbar sind und dass das Kapital durch besondere Organe, die nicht Gesellschafter sein müssen, verwaltet wird. Anders als bei der Personengesellschaft stehen bei der Kapitalgesellschaft nicht die sich zu einer Gesellschaft zusammenschließenden Personen im Mittelpunkt, sondern die von diesen Personen weitgehend verselbständigte Körperschaft selbst. Auffälligste Merkmale dieser Verselbständigung sind die organisatorische Trennung der Verwaltung der Gesellschaft von den Mitgliedern (Grundsatz der Drittorganschaft), die Abkehr vom Prinzip der Einstimmigkeit, die das Personengesellschaftsrecht kennzeichnet, und die Abkehr von einer persönlichen Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten der Körperschaft. Ausdruck dieser Verselbständigung ist im Bereich des Steuerrechts die eigene Besteuerung der Körperschaft durch das Körperschaftsteuergesetz.

Aktiengesellschaft - Rechtliche Hinweise von Zweck und Gründung bis Auflösung

1. Anzahl der Personen, Zweck der Aktiengesellschaft (AG)

2. Die Aktien der Aktiengesellschaft (AG)

3. Die Gründung der Aktiengesellschaft (AG)

4. Die Organe der Aktiengesellschaft (AG): Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung

5. Neues Kapital für die Aktiengesellschaft (AG): Kapitalerhöhung, Genussrecht, Schuldverschreibungen

6. Die Auflösung der Aktiengesellschaft (AG)

7. Die kleine Aktiengesellschaft (kleine AG)

8. Die unternehmerische Mitbestimmung in der Aktiengesellschaft

9. Die Zahl der Aktiengesellschaften in Deutschland

10. Überblick, Übersicht über die Vorteile und Nachteile der Aktiengesellschaft

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