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Praxishinweise für eine Betriebsprüfung

Die Praxis der Betriebsprüfung zeigt unseren Steueranwälten, dass sich die folgenden drei goldenen Regeln bewährt haben: 

  • Wenn sich der Steuerberater für die Besprechung mit dem Betriebsprüfer einen Steueranwalt „ins Boot“ holt, kann dies den Steuerberater entlasten, seine Argumentation ergänzen und auch den Willen, notfalls gerichtlichen Rechtsschutz einzuholen, unterstreichen. Der Steueranwalt wird sich ins Team einfügen und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl den Steuerberater nicht „vorführen“ (weder gegenüber dem Betriebsprüfer noch gegenüber dem Mandanten). Absprachen auf Beraterseite sind geboten, um ein einvernehmliches Auftreten nach außen zu gewährleisten.

  • Sollte der Steuerberater durch sein Verhalten zeigen, unter allen Umständen gerichtlichen Rechtsschutz vermeiden zu wollen, wird sich der Prüfer die Ausführungen des Steuerberaters zwar anhören, aber letztlich oft größtenteils bei seiner Linie bleiben. Es ist sicherlich sinnvoll, Gesprächsbereitschaft zu zeigen und deutlich zu machen, dass man an einer einvernehmlichen Regelung interessiert ist. Aber die erkennbare Bereitschaft, notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, kann im Einzelfall durchaus helfen.

  • Als gerichtliche Hilfe kommt nicht notwendigerweise eine langwierige Klage beim Finanzgericht in Frage. So kann es im Einzelfall sinnvoll sein, die Meinung des Gerichts zu sondieren, indem beim Finanzgericht ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gestellt wird (nachdem das Finanzamt einen solchen Antrag abgelehnt hat). Ein solcher Antrag ist besonders dann erwägenswert, wenn die vorteilhafte Rechtsansicht des Gerichts bekannt ist. Oft entscheidet das Gericht bereits in ca. zwei bis drei Monaten über die AdV. Das Einspruchsverfahren ruht dann meist. Wenn die Schätzung der Betriebsprüfung rechtswidrig ist, wird das Finanzgericht insoweit AdV gewähren müssen. Hieraus ergibt sich dann Rückenwind in den Gesprächen mit dem Finanzamt. Dieser positive Effekt kann sich auch für ein etwaiges Steuerstrafverfahren ergeben. Umgekehrt wird sich das Finanzamt durch eine AdV-Ablehnung bestärkt sehen. Die Strategie kann daher nur im Einzelfall bedacht werden.

    Daneben sind weitere Praxiserfahrungen und Regeln zu beachten und sollten im Einzelfall besprochen werden. Es ist ratsam, möglichst vor Ergehen von unberechtigten Schätzbescheiden den Kontakt mit dem Prüfer zu suchen. Dies geschieht in der Praxis durch unsere Steueranwälte und auch gerne in Abstimmung mit dem laufenden Steuerberater (empfehlenswert, aber kein "Muss").

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