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Papierflut durch Bonpflicht seit 1.1.2020 / Vereinfachung wie in Frankreich?

Der deutsche Bundesfinanzminister hält an der Bonpflicht fest. Trotz der Proteste vor allem von Bäckern gegen die neu eingeführte Kassenbonpflicht ignoriert er die in Bagatellfällen oft überflüssige Papierflut. Kunden wundern sich oft nur noch.

In Frankreich geht die Politik einen anderen Weg. Für Bagatellfälle soll die Pflicht zum Ausdruck eines Kassenzettels abgeschafft werden. Vor allem mit Blick auf den entstehenden – oft sinnlosen - Papiermüll will das Parlament am 30.1.2020 das Aus besiegeln. Nach dem französischen Gesetzentwurf der Regierung sollen ab September Kassenzettel bis zu zehn Euro nicht mehr ausgedruckt werden - außer, der Kunde wünscht dies ausdrücklich. Ab 2021 fallen Kassenzettel bis zu 20 Euro weg, ab 2022 solche bis zu 30 Euro.

Die Bonpflicht wird in Frankreich bereits jetzt nicht mehr so genau genommen. Wo der Gesetzgeber nicht hilft, bahnt sich die Macht der Praxis ihre Bahn. In Bäckereien werden für Kleinkäufe in vielen Fällen keine Kassenzettel mehr ausgedruckt.

Hinweis LHP Rechtsanwälte Steuerberater: In Deutschland müssen Händler und Restaurants dagegen seit dem 1.1.2020 jedem Kunden einen Bon aushändigen bzw. ihm diesen jedenfalls anbieten. Selbst wenn der Bon dann im Papierkorb landet. Es bleibt zu hoffen, dass sich auch hier der Umweltschutz durchsetzt und Bagatellgrenzen eingeführt werden. Welchen Nutzen soll die steuerliche Betriebsprüfung aus der generellen Bonpflicht auch ziehen?

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