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Neuer globaler Standard zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen der OECD

Die internationale Politik zeigt im Bereich des steuerlichen Auskunftsverkehrs ein vor wenigen Jahren noch unbekanntes Temperament. Mittlerweile gibt es verschiedene Initiativen, die sich zeitlich sogar überholen. So hat die OECD aktuell einen Auskunftsstandard vorgelegt, der sogar über die noch im März 2014 verschärfte EU-Zinsrichtlinie hinausgeht.

Im Kern geht es um Regelungen zum so genannten automatisierten Auskunftsverkehr in Steuersachen. Diese Art des Auskunftsverkehrs hat für den deutschen Fiskus den Vorteil, dass rasterähnlich möglichst sämtliche Sachverhalte aufgedeckt werden können, die von dem neuen Standard betroffen sein werden. Zudem kann auf diese Weise auch gesichert werden, dass Zwerg-Staaten ohne eine personalstarke Steuerverwaltung Auskünfte geben, da der automatisierte Auskunftsverkehr keinen erheblichen Personaleinsatz erfordert, wenn dieser erst einmal eingerichtet worden ist und funktioniert.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Nach dem Willen der OECD - Mitglieder soll es bald keine Staaten mehr geben, die steuerlich sinnvoll als Ort von Schwarzgeldanlagen zur Verfügung stehen. So haben mittlerweile 67 Länder den neuen Standard akzeptiert, wobei jedoch noch die Umsetzung im jeweiligen  nationalen Recht noch aussteht. Immerhin haben aber bereits 40 Staaten zugesagt, bereits im Jahr 2017 mit dem Austausch der Daten zu beginnen. Hierzu zählen nicht nur Staaten wie die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg, sondern auch Singapur und sogar die Britischen Jungferninseln und die Bermudas. Auch wenn einzelne Staaten - insbesondere in Afrika noch nicht mitziehen, so handelt es sich hierbei meist eher um Staaten, in denen das Investitionsklima sowieso eher fraglich ist.

Zum weiteren Zeitplan: Im September 2014 soll der OECD-Standard den Finanzministern der 20 wichtigsten Wirtschaftsnationen vorgestellt werden. Anschließend wird Ende Oktober dieses Jahres in Berlin eine große Steuerkonferenz stattfinden, auf welcher der neue Standard International vereinbart werden soll. Hierbei handelt es sich um das sog. Global Forum der OECD, dem 120 Staaten angehören.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Während in früheren Jahren oftmals unterschiedliche Initiativen von verschiedenen Ländern zum Auskunftsverkehr verfolgt worden sind, ist nunmehr eine einheitliche Linie und ein rasches Tempo erkennbar. Für die Ernsthaftigkeit spricht auch, dass der Bankenverband nach Medienberichten den neuen Standard bereits vorbereitet. So sagte der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes laut Medienberichten, dass der Verband fest davon ausgehe, dass der OECD-Standard kommen werde. Die deutschen Banken würden sich darauf einstellen, diesen umzusetzen.

Bei dem neuen Standards handelt es sich um den Leitfaden für den automatischen Informationsaustausch (AIA). Dieser neue Standard wird nicht nur Banken verpflichten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Makler, Investmentfonds und Versicherungen. Außerdem werden nicht nur Konten natürlicher Personen betroffen sein, sondern auch neu eingerichtete Trusts und Stiftungen einschließlich der natürlichen Personen, die diese beherrschen. Gemeldet werden müssen neben dem Konto auch die Eigentümer des jeweiligen Kontos mit Adresse und Geburtsdatum.

Hinweis der Steueranwälte aus Köln: Viele Kapitalanleger mit Auslandskonten geraten zurzeit von verschiedener Seite unter Druck. Nicht nur verlangen viele ausländische Banken einen Nachweis der Versteuerung in Deutschland, sondern es wird auch die Möglichkeit der Selbstanzeige zum 01.01.2015 verschärft. Künftig droht durch den Auskunftsverkehr die Tatentdeckung, so dass dann eine Selbstanzeige für die jeweilige Steuerart u.U. gesperrt wäre. Flankiert werden diese neuen Entwicklungen durch den politischen Druck und laufende Medienberichte. Viele Betroffene nutzen daher die Möglichkeit, eine Erstberatung bei einem Steueranwalt in Anspruch zu nehmen. Eine Erstberatung dient dem Zweck, dem Mandanten einen ersten Überblick über die Situation zu verschaffen und den Ablauf einer Selbstanzeige im konkreten Einzelfall zu besprechen.

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