Dem DFB-Verband könnten nach Medienberichten Steuernachzahlungsforderungen von geschätzt bis zu 25 Millionen Euro drohen. Dies berichten heute u.a. Süddeutsche Zeitung und Spiegel. Nach Spiegel-Recherchen im Herbst 2015 soll es angeblich zu Unregelmäßigkeiten bei der DFB-Bewerbung um die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2006 gekommen sein. Der DFB hatte für eine WM-Gala Betriebsausgaben geltend gemacht. Diese Betriebsausgaben sollen nun nach Informationen von Spiegel Online streitig sein.
Der DFB widerspricht
Die Steueranwälte des DFB haben in den aktuellen Medienberichten den angedrohten Forderungen der Finanzverwaltung widersprochen. So auch die Pressestelle des DFB: "Die vorläufige Bewertung der Finanzverwaltung wird von den Fachanwälten des DFB nicht geteilt. Bislang hat die Finanzverwaltung keine geänderten Steuerbescheide erlassen. Weder die Finanzverwaltung noch die Staatsanwaltschaft haben ihre Ermittlungen abgeschlossen, sondern bislang nur vorläufige Bewertungen vorgenommen."
Sach- und Rechtslage zunächst klärungsbedürftig
Solange die Sach- und Rechtslage nicht klar ist, ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich. Können bestimmte Sachverhalte nicht mehr geklärt werden, so wird notfalls ein Finanzgericht nach den Regeln der Feststellungslast entscheiden. Die Finanzverwaltung trägt die Feststellungslast für steuerbegründende und -erhöhende Umstände, während der Steuerpflichtige die Feststellungslast für steuerentlastende Umstände (z.B. Betriebsausgaben) trägt. Vor vorschnellen Einschätzungen kann daher hier nur abgeraten werden. Im Moment sind noch nicht einmal Steuerbescheide erlassen worden. Beide Seiten nutzen möglicherweise die Medien für Ihre Zwecke, um Druck oder Gegendruck zu erzeugen.
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