Der BFH hat mit Urteil v. 13.5.2009 klargestellt, dass ein FA in bestimmten Fällen berechtigt ist, auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen Steuerbescheid für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung zu erlassen. Dies ist immer dann der Fall, wenn in diesem keine Zahllast festgesetzt wird, also
- Festsetzung einer negativen Umsatzsteuer (Erstattung)
- Nullbescheid.
Az.: XI R 63/07
Begründung:
Es soll nur vermieden werden, dass durch einen Steuerbescheid die Insolvenzmasse nachträglich belastet wird. Daher hatte der BFH bereits zuvor entschieden, dass ein Bescheid, der die KSt auf Null festsetzt, zulässig ist (Urteil v. 10.12.2008, I R 41/07).
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