Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesInnergemeinschaftliche Lieferung (USt): BMF zur Verschleierung des Leistungsempfängers

Innergemeinschaftliche Lieferung (USt): BMF zur Verschleierung des Leistungsempfängers

BMF, Schreiben v. 26.9.2011 IV D 3 - S 7141/08/10001

Wenn der Verstoß gegen die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen dazu dient, die wahre Identität des Abnehmers zu verschleiern, um diesem im Bestimmungsmitgliedstaat eine Mehrwertsteuerhinterziehung zu ermöglichen, kann der Unternehmer die Steuerbefreiung nach Ansicht des BMF auch dann nicht in Anspruch nehmen, wenn er die Voraussetzungen der Steuerbefreiung objektiv nachweist. 

Hintergrund: Der EuGH hatte entschieden, dass innergemeinschaftliche Lieferungen trotz Vorlage ihrer objektiven Voraussetzungen steuerpflichtig sind, wenn bewusst sachlich falsche Rechnungen ausgestellt werden, damit auf diese Weise die Identität der wahren Empfängers verborgen bleibt(EuGH, Urteil v. 7. 12. 2010 - Rs. C-285/09).

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte