Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesGruppenanfragen in der Schweiz: Deutsche Finanzämter besitzen die rechtliche Grundlage

Gruppenanfragen in der Schweiz: Deutsche Finanzämter besitzen die rechtliche Grundlage

Die deutschen Finanzämter besitzen mittlerweile die rechtliche Grundlage für sog. Gruppenanfragen in der Schweiz (vgl. auch unsere Hinweise in Aktuelles in der Fachzeitschrift AO-StB).

Nach einer aktuellen Meldung des FOCUS konkretisieren sich nun die Pläne für derartige Gruppenanfragen. Nach dieser Meldung sollen Finanzbehörden mittels dieses Instruments ggf. die Namen deutscher Anleger anfordern, die seit Februar 2013 ein Konto in der Schweiz aufgelöst oder in ein Drittland verlegt hätten. Dies ergebe sich aus einem Sachstandsbericht des Bundesfinanzministeriums. Darin heißt es, die „Frage der Konkretisierung und plausiblen Darlegung“ einer solchen Abfrage sowie geeignete Sachverhalte würden gerade zwischen dem Bund und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt.

Wie die Praxis der Selbstanzeigenberatung zeigt, drängen fast alle Schweizer Banken inzwischen deutsche Kunden, ihre steuerlichen Angelegenheiten überprüfen zu lassen. Dabei setzten sie teilweise bereits Fristen bis Ende 2013, nunmehr Fristen bis zum Mai, spätestens aber bis Jahresende 2014. Diverse Banken drohen ansonsten die Kontenkündigung an. Kunden mit kleineren Depots werden nach der Praxiserfahrung oftmals von Hotlines gezielt angerufen oder in Einzelfällen werden die Bankunterlagen unaufgefordert direkt nach Deutschland versandt. "Bessere" Kunden werden zunächst höflicher um den Nachweis einer Steuererklärung gebeten. Eine Barauszahlung des Vermögens kommt für die meisten Banken nicht in Betracht, da sie sich nicht dem Verdacht der Beteiligung aussetzen möchten. Es wird teilweise ein Scheck angeboten. Dieser hinterlässt jedoch Spuren und ist daher keine saubere Lösung.

Der Vorsitzende der Geschäftsleitung der Schweizerischen Bankiervereinigung, Claude-Alain Margelisch, erklärte gegenüber FOCUS: „Die Schweizer Banken geben ihren deutschen Kunden die klare Empfehlung, sich im Rahmen des Selbstanzeigeprogramms zu offenbaren.“

Gelder aus der Schweiz abziehen und Konto schließen?

Hinweise von LHP Rechtsanwälte: In zahlreichen Mandantengesprächen wurden wir immer wieder gefragt, ob es Sinn macht, Gelder aus der Schweiz abzuziehen und das Konto zu schließen. Die Realität bestätigt nun unsere bisherigen Hinweise. Jegliche Kontendaten werden 10 Jahre gespeichert. Daran ändert auch eine Kontoschließung nichts. Zudem ist eine Kontoschließung nach dem Scheitern des Schweizer Steuerabkommens ein “gefundenes Fressen” für etwaige Gruppenanfragen. Denn es handelt sich bei diesen Bankkunden unter Umständen um eine sog. homogene Gruppe, die in das Prüfraster der sog. Gruppenanfragen fallen könnte. Betroffene haben die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Erstberatung über die Selbstanzeige zu informieren. Wie die Lancierung der Überlegungen aus dem Bundesfinanzministerium zeigt, spekulieren die Finanzbehörden darauf, dass sich Betroffene aufgrund der Medienmeldungen über Gruppenanfragen und des Drucks durch die Schweizer Bank mit dem Thema Selbstanzeige (nochmals) auseinandersetzen.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte