Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesGilt das Amtshilfegesetz der Schweiz bereits 2012?

Gilt das Amtshilfegesetz der Schweiz bereits 2012?

Am Mittwoch hat der Schweizer Nationalrat dem neuen Schweizer Amtshilfegesetz zugestimmt. Dieses sieht auch Auskünfte im Fall sog. Gruppenanfragen vor. Es wurde bewusst auf die Formulierung "im Einzelfall" verzichtet.

Unklar ist zur Zeit, ob das Gesetz für Tatbestände ab 12.7.2012 (Verabschiedung des neuen OECD-Standards) oder erst für Tatbestände ab 1.1.2013 gilt. Der Schweizer Bundesrat muss insofern noch eine Entscheidung treffen. Die meisten Medien gehen von 01.01.2013 aus, da die Schweiz nicht erneut "einknicken" wolle.

Was sind die Kriterien für eine Gruppenanfrage?

Die Vorschläge der OECD-Kommission zur Auslegung der DBA-Musterregelung für Auskunftsersuchen werden in der Schweiz kritisch gesehen. Es ist eine Abgrenzung von zulässigen Gruppenanfragen aufgrund von Verhaltensmustern und unzulässigen Ausforschungen ins Blaue hinein abzugrenzen. Eine Leitlinie könnte sein: Die Anfrage "bitte nennt uns alle deutschen Kunden mit einem Konto bei der X-Bank" wäre wohl ein unzulässiger Fischzug. Hingegen könnte die Formulierung "alle deutsche X-Kunden, die ein Finanzprodukt gekauft haben, welches typischerweise zur Steuerhinterziehung missbrauch wird" möglicherweise zulässig sein. Da aber auch das Schweizer Amtshilfegesetz hierzu bewusst keine konkreten Kriterien benennt, muss sich erst eine Praxis herauskristallisieren, die von der Schweiz akzeptiert wird.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte