Eine Überprüfung durch einen im Gesellschaftsrecht erfahrenen Rechtsanwalt ist insbesondere immer dann angebracht, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse ändern sollen oder geändert haben: So können im Laufe der Zeit neue Gesellschafter aufgenommen worden sein, die Gründungsgesellschafter haben geheiratet und Kinder bekommen, der Unternehmensgegenstand hat sich verändert usw. Nicht zuletzt ist zu prüfen, ob sich die Rechtslage - sei es durch Gesetzesänderungen, sei es durch Rechtsprechungsänderungen - geändert hat. Klauseln im bisherigen Gesellschaftsvertrag können auf einmal unwirksam oder mit erheblichen Nachteilen verbunden sein. Als Beispiel seien hier Änderungen im Erbschaftsteuerrecht oder hinsichtlich der Wirksamkeit von gesellschaftsrechtlichen Abfindungsklauseln genannt.
Die Bedeutung eines guten, auf den jeweiligen Zweck und die Gesellschafterstruktur einer Gesellschaft genau abgestimmten Gesellschaftsvertrages wird in der Praxis häufig unterschätzt. Mag die Bedeutung des Gesellschaftsvertrages bei der Einmann-GmbH noch begrenzt sein, so ist bei Mehrpersonengesellschaften die Beratung durch einen im Gesellschaftsrecht erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt unabdingbar. Vor der unkritischen Übernahme von gesellschaftsvertraglichen Mustern kann nur eindringlich gewarnt werden. Spätestens im Konfliktfall, bei Veränderungen im Gesellschafterkreis oder im Erbfall treten dann Probleme auf, die von allen Beteiligten teuer bezahlt werden (müssen) und im schlimmsten Fall selbst eine wirtschaftlich gesunde Gesellschaft ruinieren können. Auf einen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag sollte im Übrigen nicht nur bei der Gründung der Gesellschaft, Wert gelegt werden. Eine regelmäßige anwaltliche Überprüfung des Gesellschaftsvertrages anhand der aktuellen Verhältnisse ist eine hinsichtlich des damit verbundenen finanziellen Aufwandes überschaubare Investition, die sich im Ernstfall um ein Vielfaches wieder auszahlen wird.
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