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Gesellschaftsvertrag: Abfindung und Abfindungsklauseln

1. Gesetzliche Regelung der Abfindung

2. Allgemeines zu Abfindungsklauseln

Rechtliche Hinweise zu gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklauseln

Fast jeder Gesellschaftsvertrag enthält Abfindungsklauseln für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters. Im Interesse der Gesellschaft beschränken diese Abfindungsklauseln in der Regel den gesetzlichen Abfindungsanspruch des Gesellschafters, der sich nach dem Verkehrswert der Gesellschaft bemisst. Grundsätzlich ist eine Beschränkung des Abfindungsanspruches auch zulässig, allerdings gilt es, das gegenläufige Interesse des Gesellschafters an einer möglichst dem Wert der Gesellschaft entsprechenden Abfindung zu wahren und eine für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Andernfalls droht die Unwirksamkeit der Klausel, mit der Folge, dass nach der gesetzlichen Regelung abzufinden ist. Deshalb sollte zum einen der Gestaltung von Abfindungsklauseln besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden und zum anderen eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Klauseln erfolgen.

3. Einzelne Abfindungsklauseln

4. Rechtliche Schranken von Abfindungsklauseln

5. Fazit

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