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Ex-Steuerfahnder muss im Fall Hoeneß aussagen

Der Focus meldet, dass der ehemalige Steuerfahnder, der den FC-Bayern-Präsidenten Hoeneß bei seiner steuerlichen Selbstanzeige beraten haben soll, als Zeuge im Strafverfahren aussagen muss. Die Hauptverhandlung beginnt im kommenden März. Der frühere Sachgebietsleiter der Steuerfahndung München befand sich in Altersteilzeit, als er an der Hoeneß-Selbstanzeige mitgewirkt haben soll. Focus meldet weiter, dass er früher gar die Steuererklärung Münchner Profi-Fußballer geprüft haben soll. 

Neben dem 65-jährigen ehemaligen Beamten sollen in den ersten beiden Verhandlungstagen laut Focus drei weitere Steuerfahnder aussagen, einer sei in Stuttgart tätig. 

Für den Hoeneß-Prozess im März sind vier Tage vorgesehen. Eine Kernfrage wird sein, ob seine Selbstanzeige wirksam ist. In der von Beratern verfassten Selbstanzeige wurde das Vollständigkeitsgebot nicht beachtet. Es wurden nicht die jährlichen Einkünfte genannt bzw. geschätzt. Bei einer Steuerhinterziehung in einem großen Ausmaß müssen zudem 10 statt 5 Jahre in der Selbstanzeige genannt werden.

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