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EuGH stärkt das Recht auf Akteneinsicht beim Finanzamt

Bisher hatte der Steuerbürger nur einen Anspruch auf eine sog. Ermessensentscheidung des Finanzamtes. Meist wurde die Akteneinsicht abgelehnt. Neue Rechtsprechung des EuGH: Aufgrund der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann sich eine neue Rechtslage in Deutschland ergeben, die für Steuerpflichtige wesentlich günstiger wäre.

Der Fall des EuGH: Der EuGH hat festgestellt, dass der unionsrechtliche Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte in der Weise zu verstehen ist, dass auf Antrag ein Zugang zu den Informationen und Dokumenten möglich sein muss, die in der Verwaltungsakte enthalten sind und die von der Behörde für den Erlass ihrer Entscheidung berücksichtigt werden (Urteil v. 9.11.2017, Aktenzeichen: C-298/16).

Und nun die Besonderheit: Eine Ausnahme lässt der EuGH nur zu, wenn eine Beschränkung des Zugangs zu diesen Informationen und Dokumenten durch Ziele gerechtfertigt ist, die dem Gemeinwohl dienen. Auch wenn dieses Urteil einen umsatzsteuerlichen Rechtsstreit betraf, sind die Ausführungen des EuGH möglicherweise allgemeingültig und dürften dazu führen, dass sich die Rechtslage wesentlich ändert.

Hinweis von LHP: Der Regelfall ist nach dieser Rechtsprechung, dass das Finanzamt Akteneinsicht gewähren muss. Nur im Ausnahmefall - den es begründen muss - kann es die Akteneinsicht ablehnen. Es bleibt abzuwarten, ob die Rechtsprechung dies auch so sieht. 

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