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Erste veröffentlichte Verwaltungsanweisung zur Neuregelung der Selbstanzeige

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat in einer aktuellen Verwaltungsanweisung v. 29.7.2015 für die Kindergeldkassen zur Neuregelung der §§ 371, 378, 398a AO zum 1.1.2015 Stellung bezogen (BStBl I 2015, 584). Auch wenn diese Anweisung nicht für die FÄer bzw. die Justiz verbindlich ist, so ist sie zumindest die erste veröffentlichte erste bundesweite Anweisung. Das BZSt äußerst sich zu einzelnen Fragestellungen, klärt aber längst nicht alle Fragen, die seit nun mehr als 9 Monaten in der Literatur diskutiert werden (vgl. z.B. Heuel/Beyer in AO-StB 2015, 129; Beyer in NWB 2015, 769).Beispielsweise geht das BZSt - wie zu erwarten war - davon aus, dass jeder Beteiligte den sog. Strafzuschlag gem. § 398a AO zahlen muss, also nicht alle Beteiligten nur einmal.

Rechtsanwalt Dirk Beyer (LHP) wird hierzu in der Fachzeitschrift NWB Nr. 42/2015 Hinweise geben. 

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