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EGMR: Deutschland muss binnen Jahresfrist Prozesse beschleunigen

Der EGMR hat zur Zeit noch über 51 Klagen gegen die Bundesrepublik wegen überlanger gerichtlicher Verfahren zu entscheiden.

Nunmehr zog der EGMR in einem Pilotfall die Zügel an:

"Unverzüglich" müsse ein "wirksamer Rechtsbehelf gegen überlange Verfahrensdauern" eingeführt werden, spätestens "innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft" des jetzigen Urteils des EGMR.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sieht u.a. als Verfahrensgarantie einen effektiven Rechtsschutz vor. Dieser ist jedoch nur gewährleistet, wenn der gerichtliche Schutz rechtzeitig und damit zeitnah erlangt werden kann. Das vorliegende Urteil betrifft zwar nicht ausdrücklich ein finanzgerichtliches Verfahren. Dennoch gilt auch dort - insbesondere bei existenzbedrohenden Steuerschulden - die Verfahrensgarantien. Es bleibt abzuwarten, ob sich Auswirkungen im Steuerprozess ergeben. Angesichts mehrjähriger FG- und noch längerer BFH-Verfahren erscheint dies geboten.

Die Bundesregierung wird jetzt ein Gesetzgebungsverfahren zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren einleiten.

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