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Düsseldorfer Verfahren: Besteuerung von Prostituierten

Die Einkünfte von Prostituierten aus ihrer gewerblichen Tätigkeit unterliegen der Besteuerung. Sofern die tätige Dame/der tätige Herr selbständig arbeitet, sind neben der Einkommensteuer auch die Umsatz- und Gewerbesteuer zu berücksichtigen.

Die Durchsetzung dieser Steueransprüche ist für die Finanzämter und Gemeinden (Gewerbesteuer) wegen der Mobilität der Prostituierten oftmals schwierig, denn diese arbeiten häufig an anderen Orten, manchmal nur für ein paar Tage, etwa wegen einer Messe. Durch häufige private Umzüge sind oftmals andere Finanzämter zuständig.

Düsseldorfer Verfahren

Vor diesem Hintergrund wurde von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf (nunmehr: Rheinland) das sog. Düsseldorfer Verfahren entworfen. Hierbei handelt es sich um einen internen Erlass der Oberfinanzdirektion Düsseldorf, der eine faktisch pauschale, formal nur vorläufige Besteuerung der Prostituierten mit Unterstützung der Bordellbetreiber ermöglicht.

Der Bordellbesitzer erklärt sich hierfür bereit, täglich eine Pauschale bei der Prostituierten einzubehalten und diese an das Finanzamt abzuführen. Heute werden Beträge von bis zu 25-30 Euro pro Tag abgeführt.

Für die Prostituierte bedeutet dies zunächst "Ruhe" vor dem Finanzamt. Allerdings ist das Düsseldorfer Verfahren nur dem ersten Anschein nach für die Prostituierte verlässlich: Stellt z.B. sich heraus, dass die Prostituierte aus ihrem Einkommen hohe Vermögenswerte angeschafft hat, kann das Finanzamt eine persönliche Steuererklärung verlangen. Außerdem: Die Stadt (Gemeinde) ist für die Gewerbesteuer rechtlich nicht an das Düsseldorfer Verfahren gebunden und kann eigenständig die Gewerbesteuer von der Prostituierten festsetzen. Die "Ruhe" ist also nur unvollkommen. Im Ergebnis handelt es sich nur um einen "Deal", der keine sichere rechtliche Grundlage besitzt.

Die Bordellbesitzer, die kooperationsbereit sind, haben in der Regel mit weniger "Besuch" durch Finanzämter und Steuerfahndung zu rechnen. Zumindest begnügen sich viele Steuerfahnder dann mit einem kurzen Gespräch mit dem Leiter des Bordells, wobei diese Gespräche und die Listenkontrollen sporadisch oder regelmäßig erfolgen.

Für Freier hat das o.g. Verfahren und die verstärkte Beobachtung der Rotlichtszene durch die Steuerfahndungen ebenfalls Bedeutung: Da Steuerfahnder im Rahmen der Steueraufsicht verstärkt in Bordellen "vorbeischauen", insbesondere um sämtliche Bordelle zum Düsseldorfer Verfahren zu bewegen, kann es für Freier ggf. zu peinlichen Situationen kommen. Dies hängt von der Verfahrensweise des jeweiligen Kontrolleurs ab.

Prostituierte, die "reinen Tisch" machen wollen, können durch eine Selbstanzeige Sicherheit vor steuerstrafrechtlicher Verfolgung bekommen.

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