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Corona-Überbrückungshilfen nicht EU-konform?

Die Rechtsanwälte von LHP aus Köln raten wegen dieser Rechtsunsicherheit ihren Mandanten, aktuell (Dezember 2020) nicht darauf zu vertrauen, dass die schnellen Hilfen der Bundesregierung mit dem Europäischen Beihilferecht vereinbar sind. 

Es ist gerade in dieser auch wirtschaftlich für viele Unternehmen schwierigen Zeit inakzeptabel, dass Unternehmen, die Hilfen beantragen müssen, faktisch im Regen stehengelassen werden. Auch die Unternehmer, die Überbrückungshilfe 2 erhalten haben, müssen leider abwarten, ob sie die Hilfen auch behalten dürfen. Daher sollten betroffene Unternehmer die erhaltenen Hilfen soweit wie möglich nicht ausgeben (was leicht gesagt als getan ist).

Die aktuelle Rechtsunsicherheit widerspricht einer schnellen Krisenhilfe. Es ist völlig unerklärlich, warum diese Rechtsfragen noch nicht längst geklärt sind.

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