Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartAktuellesBetriebsprüfung: Willkürliche Prüfungsanordnung rechtswidrig

Betriebsprüfung: Willkürliche Prüfungsanordnung rechtswidrig

Wem sich ein Betriebsprüfer vom Finanzamt als Besuch ankündigt, der wird oftmals wenig Möglichkeiten haben, gegen diese Maßnahme vorzugehen. Allerdings darf eine Betriebsprüfung ausschließlich den Zweck verfolgen, die steuerlichen Gegebenheiten zu überprüfen und darf nicht willkürlich angeordnet werden.

Das hat der BFH in einem Urteil vom 28.9.2011 festgestellt. In diesem konkreten Fall wurde bei einem Fachanwalt für Steuerrecht eine Betriebsprüfung angeordnet, obwohl dessen steuerliche Verhältnisse seit Jahren unverändert und dem zuständigen Finanzamt bekannt waren. Der Anwalt klagte gegen den geplanten Besuch vom Betriebsprüfer und gewann. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Betriebsprüfung nicht aufgrund unklarer steuerlicher Verhältnisse angeordnet wurde, sondern sie in direktem Zusammenhang mit einem Mandat stand, das der Anwalt übernommen hatte. Er vertrat einen Finanzbeamten, der sich von dem Vorsteher des Finanzamtes gemobbt fühlte. Zeitlich in dichter Folge wurde die Betriebsprüfung angeordnet, was für den BFH ein klarer Verstoß gegen das Willkür- und Schikaneverbot darstellte. 

Bei der Begründung des Urteils spielte aber auch eine wichtige Rolle, dass der Anwalt seit Jahren stabile steuerliche Verhältnisse nachweisen konnte, die dem Finanzamt in Gänze bekannt waren. Es ist also kein guter Tipp, pauschal gegen jede Betriebsprüfung gerichtlich vorgehen zu wollen, im Gegenteil. Dennoch macht das Urteil deutlich, dass auch dem Finanzamt Grenzen gesetzt sind, was den angeordneten Besuch von einem Betriebsprüfer im eigenen Unternehmen betrifft. Das gilt besonders dann, wenn das Unternehmen steuerlich stabil agiert und sich keine wesentlichen Parameter geändert haben.

Im Zweifelsfalle sollte ein Fachanwalt für Steuerrecht zu Rate gezogen werden, der sicher manchen Tipp für den korrekten Umgang mit dem Betriebsprüfer bieten kann. Gerade ein Tipp vom Profi kann viele Steuerpflichtige davor bewahren, bei einer Prüfung des Betriebes Fehler zu machen, die einschneidende Konsequenzen nach sich ziehen können. Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann wichtige Unterstützung bieten und den Unternehmer kompetent beraten.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte