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Betriebsprüfung durch Finanzamt: Neue Prüfungstechniken der Finanzämter

Steuerberater sollten sich mit der Methodik der Summarischen Risikoprüfung (SRP) auseinandersetzen, um auch künftig in Betriebsprüfungen mit dem Prüfer auf Augenhöhe diskutieren zu können. Die künstliche Intelligenz wird als künftiger weiterer Schritt auch in der Betriebsprüfung Einzug halten. Hier sollten Berater nicht den Anschluss verlieren.

Hinweis von LHP Rechtsanwälte Steuerberater: Aus Sicht betroffener Unternehmen gibt es zahlreiche kritische Punkte, die bei der SRP hinterfragt werden sollten. Es können sonst erhebliche Hinzuschätzungen drohen. Unser Rechtsanwalt Dirk Beyer gibt hierzu kritische Hinweise zur Summarischen Risikoprüfung der Finanzämter“ in der Fachzeitschrift NWB Nr.  40/2019, S. 2931.

Betriebsprüfungen können zu Hinzuschätzungen und damit zu einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung führen. Hier sollten die sich in der Prüfung abzeichnenden Punkte frühzeitig in den Blick genommen und möglichst in einem Team aus Steueranwalt und dem zuständigen Steuerberater besprochen werden. Oftmals kann sich ein Gespräch mit dem Betriebsprüfer anbieten, um ein späteres Einspruchsverfahren zu vermeiden.

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