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Bayern will Compliance in die Steuerprüfung einbeziehen

Die Finanzverwaltung von Bayern startet ein Pilotprojekt zur Einbeziehung von steuerlichen Compliance-Systemen der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung. Hierdurch können Compliance-Systeme künftig noch bedeutsamer werden und werden hierdurch politisch gefördert. Bayern ist neben NRW oftmals Vorreiter bei neuen Projekten der Finanzverwaltung, so dass dieses Projekt sicherlich bundesweit Beachtung finden wird.

In einer Pressemitteilung vom 24.2.2022 machte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen sein Vorhaben öffentlich. Compliance-Systeme sollen künftig in Bayern vertieft im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen einbezogen werden. Ziel einer modernen Steuerprüfung soll es nach Mitteilung des Staatsministeriums sein, unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme zukünftig rechtssicher in Außenprüfungen einzubeziehen.

Compliance Systeme bei steuerlichen Betriebsprüfungen 

Zur Zeit ist ungeklärt, wie genau ein Kontrollsystem in die Betriebsprüfung einbezogen werden soll. Die Finanzverwaltung wird hierzu Richtlinien formulieren müssen um auch eine Gleichbehandlung der Unternehmen sicherzustellen. So muss dann auch der jeweilige Prüfer nicht in jedem Fall „das Rad neu erfinden“. Die Berufsverbände sollten in das Projekt einbezogen werden. Es wird auch abzuwarten sein, welche gesetzlichen Neuregelungen sich als flankierend sinnvoll erweisen werden. Bisher hat sich die Rechtslage nicht geändert. Insbesondere besteht nach der Abgabenordnung keine gesetzliche Pflicht zur Einführung eines Steuerkontrollsystems. Dennoch kann sich ggf. faktisch ein gewisser Druck zur Einführung eines solchen Systems ergeben. Denn sollte die Finanzverwaltung künftig dazu übergehen, Unternehmen mit Kontrollsystemen gewisse Anreize in Aussicht zu stellen (z.B. Verfahrenserleichterungen im Nachweis oder in der Prüfungsdauer), so kann dies umgekehrt Nachteile für die sonstigen geprüften Betriebe bedeuten.

Praxishinweis: Die Steueranwälte von LHP besprechen Strategien und Vorgehensweisen während Betriebsprüfugen im Einzelfall. Ein Compliance-System kann eine gewisse Schutzfunktion gegenüber steuerlichen, haftungsrechtlichen oder gar steuerstrafrechtlichen Risiken bieten. Die Einzelheiten sind jedoch durch die Rechtsprechung noch nicht geklärt. Im Einzelfall kann auch unabhängig von Betriebsprüfungen erwogen werden, ein solches System in einem Unternehmen aufzusetzen.

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